In einem ländlich strukturierten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind zukunftsfähige Städte besonders wichtig, weil gut entwickelte Zentren auf das Umland ausstrahlen und dieses in die wirtschaftliche Entwicklung einbinden.
Die nachhaltige Stärkung der Innenstädte ist das Anliegen der Städtebauförderung in dem „Allgemeinen Programm“ und dem „Landesprogramm“.
Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ kommt vorrangig den Städten zugute, deren Sanierungsgebiete in der Fläche Denkmaleigenschaften aufweisen.
Der sozialen Stabilisierung städtebaulicher Problemgebiete dient das Programm „Soziale Stadt“. Mit einem integrativen Ansatz sollen zu diesem Zweck verschiedene Politikfelder miteinander verbunden werden. Auf der Grundlage aussagekräftiger integrierter Handlungskonzepte sollen die Fördermittel gezielt eingesetzt werden.
Für Modellvorhaben werden gesondert Mittel bereitgestellt. Dabei kommt der Bildung tragfähiger Partnerschaften mit Institutionen und einzelnen Akteuren eine besondere Bedeutung zu, zumal die Beiträge der Partner auch als kommunale Eigenanteile anerkannt werden können.
Zunehmend gewinnt das Programm „Stadtumbau Ost – Programmanteil Aufwertung“ an Bedeutung, das sich im zunehmenden Maße auf die Innenstädte konzentriert, aber auch die städtebauliche Entwicklung der großen Plattenbaugebiete einschließt. Voraussetzung für die Aufnahme einer Gemeinde in dieses Programm ist die Fortschreibung ihres „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“. Bestandteil dieses Programms ist die gesonderte Förderung der „Rückführung der städtischen Infrastruktur“. Sie dient sowohl der Rückführung der „technischen“ als auch dem Gebäude bezogenen Umbau der „sozialen“ Infrastruktur.