Die Stadtentwicklung ist für Städte und Gemeinden von zentraler Bedeutung und zugleich Herausforderung für den zu gestaltenden Stadtumbauprozess in den kommenden Jahren. Neben der Modernisierung und Instandsetzung bestehender, vor allem innerstädtischer Wohngebäude bedarf es auch einer Anpassung des Wohnungsmarktes durch behutsamen Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen.
Um insbesondere Familien mit Kindern bei der nachhaltigen Finanzierung ihres zu modernisierenden innerstädtischen Wohneigentums zu unterstützen, gewährt das Land ein zusätzliches Darlehen für jedes zum Haushalt gehörende Kind.
Gegenstand der Förderung ist neben der allgemeinen Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung auch die Förderung für den Dachneuaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden und die anschließende Wiederherstellung von Außenanlagen sowie der nachträgliche Anbau oder Ersatz von Balkonen.
Der demographische Wandel im Land findet seinen Ausdruck auch in der Veränderung der Altersstruktur. Dementsprechend werden altengerechte Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot im Bestand gefördert und den besonderen Wohnanforderungen behinderter und älterer Menschen angepasst. Ältere Menschen benötigen Wohnungen, die durch eine bedarfsgerechte Gestaltung und Ausstattung eigenständiges Wohnen im Alter ermöglichen und zudem flexible Betreuungs- und Pflegedienstleistungen vorhalten, damit die soziale Integration sowie das selbst bestimmte Wohnen gewährleistet werden kann.