Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für den Schutz und die Pflege von Denkmalen als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen als Merkmale der Kulturlandschaft.