Das Landesförderinstitut ist Ihr Ansprechpartner für Förderfragen in Mecklenburg-Vorpommern. Von der
Überblicksberatung bis hin zur Abstimmung Ihres individuellen Förderkonzepts – das LFI bietet Ihnen
Beratungsleistungen rund um die Förderung und begleitet Sie bei der Antragstellung zu Programmen, die im Haus des
Landesförderinstitutes durchgeführt werden.
Jetzt in Kraft: Das Energieministerium hat die Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutz-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutz-Darlehensprogramm) erlassen. Damit können ab sofort zinsgünstige Darlehen zur Realisierung von Klimaschutz-Vorhaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beantragt werden.
Auch 2013 führt das Landesförderinstitut gemeinsam mit der Bürgschaftsbank und den Kammern des Landes Beratungen zur Wirtschaftsförderung in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald durch. Sie können die Beratungen kostenlos nutzen.
Das Landesprogramm Wohnraumförderung 2013 ist am 25.09.2012 in Kraft getreten. Zur Fortsetzung der Wohnraumförderung stehen in diesem Programm 11,5 Millionen EUR Fördermittel zur Verfügung. Diese begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für die Bestandsförderung eingesetzt.