Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert künftig auch Anlagen zur Speicherung von erneuerbar erzeugten Energien
Im Rahmen der Förderung von Investitionen nach der Richtlinie zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz M-V sind auch Anlagen zur Speicherung von erneuerbar erzeugter Energie (Strom und Wärme) förderfähig. Diese Investitionen erhalten eine erhöhte Priorität, da es sich um eine Steigerung der effizienten Nutzung von Energie handelt.
Die zur Förderung zu beantragen investiven Maßnahmen sollen dazu dienen, duch eine Vergleichmäßigung der Energiebereitstellung die Energie optimiert für den Bedarfsfall bereit zu stellen, da dieser nicht immer mit dem Zeitpunkt der Energieerzeugung zusammen fällt. Gleichzeitig tragen die Investitionen zur Verbesserung der dezentralen Energieversorgung und Entlastung insbesondere der Stromnetze bei. Da im Land bisher noch keine umfassenden Erfahrungen hierzu vorliegen, wird besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der gegenwärtig erwartungsgemäß zu realisierenden Demonstrationsprojekte gelegt.
Die Förderung erfolgt nach der Klimaschutz-Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Amtsbl. M-V 25/2007) entsprechend den getroffenen Festlegungen nach Ziff. 2.1.4 zur Förderung von Infrastruktur und Speichersystemen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Demnach sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionsausgaben möglich. Erforderliche Antragsunterlagen erhalten Sie hier.
Für weitere Beratungen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Papenfuß 0385 6363-1231
Herr Straßburg 0385 6363-1295