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GA-Ergänzungsdarlehen künftig mit beihilferelevanter Zinssubvention möglich

GA-Ergänzungsdarlehen künftig mit beihilferelevanter Zinssubvention möglich

 Dem soll nunmehr mit der Option einer Gewährung auch zinssubventionierter GA-Ergänzungsdarlehen entgegen gewirkt werden. Die daraus entstehenden Subventionswerte finden Eingang in die obligatorische Prüfung einer Einhaltung der für das GA-Investitionsvorhaben zulässigen Förderhöchstgrenze. Unter Ausnutzung der vorhandenen beihilferechtlichen Freiräume können so künftig individuelle Zinskonditionen im Programm GA-Ergänzungsdarlehen gewährt werden.

Die Antragsdokumente für das GA-Ergänzungsdarlehen finden sie hier:


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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut