GA-Ergänzungsdarlehen künftig mit beihilferelevanter Zinssubvention möglich
Dem soll nunmehr mit der Option einer Gewährung auch zinssubventionierter GA-Ergänzungsdarlehen entgegen gewirkt werden. Die daraus entstehenden Subventionswerte finden Eingang in die obligatorische Prüfung einer Einhaltung der für das GA-Investitionsvorhaben zulässigen Förderhöchstgrenze. Unter Ausnutzung der vorhandenen beihilferechtlichen Freiräume können so künftig individuelle Zinskonditionen im Programm GA-Ergänzungsdarlehen gewährt werden.
Die Antragsdokumente für das GA-Ergänzungsdarlehen finden sie hier: