Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d.h. vor Abschluss eines Liefer-
und Leistungsvertrages (z.B. Mietvertrag) und vor dem Eingehen wesentlicher finanzieller Verpflichtungen.
Wir empfehlen bei der Projektplanung ein frühzeitiges Gespräch mit unserer Förderberatung.