Springe direkt zu:

CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Messen und Ausstellungen

Förderung aus Mitteln des Landes für die Teilnahme von Kleinst­unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an nationalen sowie inter­nationalen Messen und Ausstellungen außer­halb von Mecklenburg-Vorpommern. Die Erklärung zu den Unter­nehmens­größen finden Sie in der Programm­kurz­beschreibung und im Merkb­latt. 

Start-up Unter­nehmen können ins­besondere eine För­derung in Form einer Pauschale und bei der Teil­nahme an einem Firmen­gemeinschafts­stand mehr als drei Mal jährlich eine Messe­förderung erhalten.

NEU: Ab sofort ist eine elek­tronische Antrag­stellung (per E-Mail) möglich!

Hinweis:
Die Beantragung von Förder­mitteln aus dem landes­eigenen Förder­programm zur Unter­stützung der Messe­Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen ist aus­geschlossen, sofern Sie sich auf einer bundes­geförderten Auslands­messe, die im Auslands­messe­programm (AMP) gelistet ist, auf dem deutschen Gemeinschafts­stand (German Pavillion) präsentieren.

Die Bundes­ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammen­arbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland.

Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslands­messe­programm zusammen­gefasst und auf der Webseite des AUMA im Internet veröffentlicht.

Eine einzel­betriebliche Messe­förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Messen, die im Auslands­messe­programm des Bundes gelistet sind, ist in begründeten Fällen außerhalb des deutschen Gemeinschafts­standes möglich.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit
    • weniger als 250 Beschäf­tigten und
    • entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

  • zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters
  • jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V
  • Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen
  • Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Wie wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen
    • weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • kleine Unternehmen
    • weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • mittlere Unternehmen
    • weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR
  • Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Mit Antrags­eingang beim Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) gilt der vor­zeitige Vorhaben­beginn als genehmigt.

Auf die För­derung besteht kein Rechts­anspruch.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Karola Schessner

Telefon: 0385 6363-1477

E-Mail senden

Irene Renke

Telefon: 0385 6363-1483

E-Mail senden
Laptop
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben