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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Absatzförderung

Die Förderung dient der Finanzierung von Kommunikations­maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes land-, fisch- und ernährungs­wirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitäts­produkte. Darunter zählen Maßnahmen wie Werbe­kampagnen, die zur Informations­bereitstellung über landwirtschaft­liche Erzeugnisse dienen wie Messen, Warenbörsen, Hausmessen, Verkaufs­förderaktionen, Publikationen in Fach­zeitschriften, Seminare, Beratungs- und sonstige Unterstützungs­leistungen.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • kleine u. mittlere land­wirtschaftliche Unternehmen sowie Fischereiunternehmen der Ernährungs­wirtschaft
  • Erzeugergemeinschaften, Erzeuger­zusammen­schlüsse, Vereinigungen, Vereine u. Verbände
  • kleine u. mittlere Unter­nehmen der Ernährungs­wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V

Was wird gefördert?

  • Messen, Ausstellungen, Warenbörsen, Hausmessen
  • Verkaufsförderaktionen in Form von mit einem Partner des Lebensmittel-Einzelhandels­abgestimmten „Mecklenburg-Vorpommern-Wochen“
  • Informationsseminare
  • Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Anträgen auf Anerkennung von geografischen Angaben und Ursprungs­bezeichnungen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes M-V auf Fachmessen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation einer Delegationsreise der Land- und Ernährungs­wirtschaft

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinst­unternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse grundsätzlich mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 %. Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6.000 EUR je Maßnahme und höchstens insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt.
Seminare und Verkaufs­förder­aktionen werden mit einem Fördersatz von 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben gefördert. Bei allen weiteren oben genannten Maßnahmen liegt der Fördersatz bei 90 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Für alle Vorhaben liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 EUR.

Die Maßnahme muss erkennen lassen, dass sie zur Verbesserung des Absatzes von land-, fisch- und ernährungs­wirtschaftlichen Erzeugnissen aus Mecklenburg-Vorpommern beiträgt und neue Absatzwege für die Land- und Ernährungs­wirtschaft eröffnet.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind formgebunden bis spätestens vier Wochen vor Maßnahmen­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungs­verträge im Landesförderinstitut M-V einzureichen.

Nach schriftlicher Bestätigung des Antrags­eingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

Dem Antrag sind beizufügen:
Ausgaben- und Finanzierungs­plan, Nachweis der Unterschriften­berechtigung/Projekt­vollmacht, Gewerbeanmeldung, Handelsregister­auszug, Gesellschaftsvertrag, Erklärung zu Unternehmens­beteiligungen, ggf. Organigramm, De-minimis-Erklärung.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Cindy Naumann

Telefon: 0385 6363-1271

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Sören Laudan

Telefon: 0385 6363-1270

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