Die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinstunternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse grundsätzlich mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 %. Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6.000 EUR je Maßnahme und höchstens insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt.
Seminare und Verkaufsförderaktionen werden mit einem Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei allen weiteren oben genannten Maßnahmen liegt der Fördersatz bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für alle Vorhaben liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 EUR.
Die Maßnahme muss erkennen lassen, dass sie zur Verbesserung des Absatzes von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen aus Mecklenburg-Vorpommern beiträgt und neue Absatzwege für die Land- und Ernährungswirtschaft eröffnet.