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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Radwegebau

Bau von Radwegen in kommunaler Baulast

Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbst­ständigen und straßen­begleitenden Radwegen in kommunaler Baulast. Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunal­straßen mit Radwegen beabsichtigt. Gefördert werden die Bau­ausgaben für straßen­begleitende und selbst­ständige Radwege. Ferner kann der Grund­erwerb i. R. der gültigen Förder­fähigkeits­bestimmungen sowie Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen begleitet werden. Durch die Verbesserung der landes­weiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissions­armen Rad­verkehrs am gesamten Verkehrs­aufkommen erhöht und eine Ver­lagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr.

Bitte beachten!
Auf Grund der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 können keine neuen Anträge mehr entgegen­genommen werden. Kommunen haben die Möglichkeit der Antrag­stellung im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Mit Stichtag 01.07.2019 gilt für EFRE geförderte Vorhaben für die Vergabe von Planungs­leistungen folgende Auflage:
Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienst­leistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist bei der Schätzung des Auftrags­wertes der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungs­leistungen gilt dies abweichend von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV nicht nur für Lose über gleich­artige Leistungen. Alle auf ein bestimmtes Bauwerk bezogenen Planungs­leistungen sind in die Auftragswert­schätzung einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere die Planungs­leistungen, die in den verschiedenen Leistungs­phasen und Leistungs­bildern der HOAI erbracht werden. Erreicht oder über­schreitet der geschätzte Gesamtwert den maß­geblichen Schwellen­wert, gilt die Vergabe­­verordnung für die Vergabe jedes Loses.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Publizitätsmaßnahmen - Informations- und Bauschilder

Bitte beachten!
Abweichend von den Bestimmungen „Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF", ist das jeweilige Kreis- bzw. Gemeinde­wappen statt das Landessignets bei den entsprechenden Publizitäts­maßnahmen während sowie nach der Durchführung des geförderten Vorhabens zu nutzen.

Sie haben Fragen?

Markus Wedde

Telefon: 0385 6363-1416

E-Mail senden

Maik Börner

Telefon: 0385 6363-1294

E-Mail senden
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