Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft
Um den Wiederanlauf des Veranstaltungsgeschäfts zu unterstützen, hatte das Land im Rahmen des Winterstabilisierungsprogramms verschiedene Hilfen aufgelegt. Adressiert wurden die Absicherung von Traditionsveranstaltungen und Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung sowie des Spielbetriebs von Freilufttheatern im Jahr 2021, Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen unter Coronabedingungen für Livespielstätten und die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen.
Livespielstätten können seit dem 01.07.2021 und große Musikfestivals seit dem 01.09.2021 aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe bzw. Ausfallabsicherung für Veranstaltungen vom Bund erhalten. Die Frist für die Antragstellung der Landesunterstützung endete daher am 30.09.2021.
Volksfeste und Märkte, wie das Land sie mit seiner Ausfallabsicherung für Traditionsveranstaltungen in den Blick genommen hat, fallen als Veranstaltungen, bei denen die kulturellen Bestandteile nicht im Vordergrund stehen, regelmäßig nicht unter den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die Absicherung von Traditionsveranstaltungen konnte bis zum 31.12.2021 beantragt werden.
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