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Digitalisierung (DigiTrans)

Förderung der digitalen Transformation

Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinst­unternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Heraus­forderungen.

Ziel der Landes­regierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitali­sierung zu begleiten. Bei der zukunfts­fähigen Aufstellung soll Unter­stützung geboten werden. Startups und bestehende Unter­nehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können geförder­t werden. Finanzielle­ Unter­stützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegs­investitionen bewilligt.


Bitte beachten! Die Richt­linie zur Förderung der digitalen Trans­formation (kurz DigiTrans-Richtlinie) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wird ab sofort in veränderter Form unter dem Förder­programm „Digitalisierungs­förderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ weitergeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Home­page der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Formulare für bereits bewilligte Vorhaben der DigiTrans-Richtlinie stehen hier weiter zur Verfügung.


Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in M-V mit

  • weniger als 250 Beschäftigten und
  • entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Achtung! Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Aus­gaben für Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzel­fall bis 100 TEUR), welche der Um­setzung des Vorhabens dienen.
Investitionen in Standard­hardware und Standard­software sind von der Fö­rderung aus­gesch­lossen.
Für die Förderung können nur Maßna­hmen berück­sichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förder­instrumente erfasst werden und wurden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projekt­förderung im Wege der Anteils­finanzierung als nicht rückzahl­barer Zuschu­ss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinst­unternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben erhalten.
Für mittlere Unter­nehmen kann ein Förder­satz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge beim Landesförder­institut M-V ein­zureichen. Die Zustimmung zum vor­zeitigen Vorhabenbeg­inn kann beantragt werden.
Ein Rechts­anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Formular zur Mittelanforderung

Formular zum Verwendungsnachweis

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