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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Digitalisierung (DigiTrans)

Förderung der digitalen Transformation

Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinst­unternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Heraus­forderungen.

Ziel der Landes­regierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitali­sierung zu begleiten. Bei der zukunfts­fähigen Aufstellung soll Unter­stützung geboten werden. Startups und bestehende Unter­nehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können geförder­t werden. Finanzielle­ Unter­stützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegs­investitionen bewilligt.


Bitte beachten! Das Programm För­derung der digi­talen Trans­formation ist zum Jahres­ende 2022 aus­gelaufen. Bitte stellen Sie keine Anträge mehr. Bereits vor­liegende Anträge werden noch bear­beitet, soweit Haus­halts­mittel zur Ver­fügung stehen. Formulare für bereits oder künftig bewil­ligte Vor­haben stehen hier weiter zur Ver­fügung. Eine Fort­führung des Programms wird geprüft. Zu gege­bener Zeit erfahren Sie hier mehr.

Hinweis! Das elek­tronische Antrags­verfahren steht nur ein­geschränkt zur Ver­fügung. Wir bitten um Ihr Ver­ständnis und empfehlen Ihnen, die, auf dieser Seite unter Antrags­formulare abgelegten, Formulare zur Antrag­stellung zu nutzen.


Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in M-V mit

  • weniger als 250 Beschäftigten und
  • entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Achtung! Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Aus­gaben für Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzel­fall bis 100 TEUR), welche der Um­setzung des Vorhabens dienen.
Investitionen in Standard­hardware und Standard­software sind von der Fö­rderung aus­gesch­lossen.
Für die Förderung können nur Maßna­hmen berück­sichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förder­instrumente erfasst werden und wurden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projekt­förderung im Wege der Anteils­finanzierung als nicht rückzahl­barer Zuschu­ss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinst­unternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben erhalten.
Für mittlere Unter­nehmen kann ein Förder­satz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge beim Landesförder­institut M-V ein­zureichen. Die Zustimmung zum vor­zeitigen Vorhabenbeg­inn kann beantragt werden.
Ein Rechts­anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Formular zur Mittelanforderung

Formular zum Verwendungsnachweis

Sie haben Fragen?

Anika Standar

Telefon: 0385 6363-1439

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Niels Laumann

Telefon: 0385 6363-1448

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