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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Ganztags­betreuung Schule

Infrastrukturausbau der Ganztags­betreuung für Grundschulkinder in M-V

Die Zuwendungen werden gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Infrastruktur­ausbau der Ganztags­­betreuung für Grundschul­kinder in Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (geändert mit Erlass Nr. 1 am 14.01.2022) gewährt für investive Maßnahmen zum qualitativen Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungs­angebote für Grund­­schul­kinder in Schulen und solche Maßnahmen, die der quali­tativen Verbesserung dieser Angebote dienen, insbesondere: Investitionen in Aus­stattung, in Hygiene­maßnahmen, Planungs­leistungen, Bau­maßnahmen und andere investive Vorbereitungs­­maßnahmen unter der Bedingung der späteren Realisierung der entsprechenden Investitionen im Rahmen des in Aussicht gestellten Finanzhilfe­programms „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs­angebote für Kinder im Grundschul­alter“.

Vorhaben, die im Rahmen des Investitions­programms zum beschleunigten Infrastruktur­ausbau der Ganztags­betreuung für Grund­­schul­kinder in Schulen gefördert werden, müssen bis zum 30.06.2021 begonnen und die dafür auf­zuwendenden Mittel müssen bis zum 01.11.2022 abgerufen und bis zum 31.12.2022 verausgabt worden sein.

Die erreichten Ergebnisse des qualitativen Ausbaus bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungs­angebote für Grund­schul­kinder in Schulen oder die qualitative Verbesserung dieser Angebote, insbesondere Angaben zur Anzahl der gesicherten Plätze für die Förderung von Kindern im Grundschul­alter, sind nach Abschluss des Förder­vorhabens darzustellen.

Programm­kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage und Zweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt voraussichtlich auf der Grund­lage der Förder­richtlinie Ganztags­­betreuung Schule M-V Zuwendungen zum Infrastruktur­ausbau der Ganztags­betreuung für Grund­schulkinder in Schulen in M-V.
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Verwaltungs­vorschrift und des § 44 der Landes­haushalts­ordnung Mecklenburg-Vorpommern und der dazu­gehörigen Verwaltungs­vorschriften gewährt.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Schul­träger (träger­neutral) von ganz­tägig arbeitenden Schulen mit Primar­bereich, die diesen Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2020/2021 ein ganz­tägiges Bildungs- und Betreuungs­angebot unterbreiten oder von Schulen mit Primar­bereich, für dessen Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 ein ganz­tägiges Bildungs- und Betreuungs­angebot in enger Kooperation mit einem Hort gemäß des Kinder­tages­förderungs­gesetzes unterbreitet wird.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zum qualitativen Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungs­angebote für Grund­schul­kinder in Schulen und solche Maßnahmen, die der qualitativen Ver­besserung dieser Angebote dienen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projekt­förderung als nicht rückzahl­bare Zuwendungen zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 85 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind im Rahmen von Projektaufrufen formgebunden beim LFI M-V einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf dieser Seite abrufbar.
Die Auswahl von Projekten erfolgt aufgrund des Votums eines interministeriell zusammen­gesetzten Lenkungs­ausschusses unter Berück­sichtigung der im jeweiligen Projekt­aufruf benannten Projekt­auswahlkriterien. Der Lenkungs­ausschuss votiert darüber hinaus auch über die Höhe der Zuwendung.

Ein Rechtsanspruch der Antrag­steller auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Gabriele Hetmainczyk

Telefon: 0385 6363-1378

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