Ganztagsbetreuung Schule
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in M-V
Die Zuwendungen werden gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (geändert mit Erlass Nr. 1 am 14.01.2022) gewährt für investive Maßnahmen zum qualitativen Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Schulen und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen, insbesondere: Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen unter der Bedingung der späteren Realisierung der entsprechenden Investitionen im Rahmen des in Aussicht gestellten Finanzhilfeprogramms „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“.
Vorhaben, die im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Schulen gefördert werden, müssen bis zum 30.06.2021 begonnen und die dafür aufzuwendenden Mittel müssen bis zum 01.11.2022 abgerufen und bis zum 31.12.2022 verausgabt worden sein.
Die erreichten Ergebnisse des qualitativen Ausbaus bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Schulen oder die qualitative Verbesserung dieser Angebote, insbesondere Angaben zur Anzahl der gesicherten Plätze für die Förderung von Kindern im Grundschulalter, sind nach Abschluss des Fördervorhabens darzustellen.