Gesundheitszentren und Haus-/ Kinderarztpraxen
Förderung zur Ergänzung und Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Ergänzung und Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes durch den Neu-, Aus- und Umbau bzw. Modernisierung von Gesundheitszentren oder Haus- bzw. Kinderarztpraxen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die Maßnahme muss in „ländlichen Räumen oder ländlichen GestaltungsRäumen“ (gemäß 3.3.1f. des Landesraumentwicklungsprogramms 2016) Mecklenburg-Vorpommerns stattfinden, in denen eine haus- bzw. kinderärztliche Unterversorgung nach den Regelungen der Bedarfsplanung herrscht oder droht. Die Baumaßnahme soll dabei möglichst in einem Grund- oder Mittelzentrum umgesetzt werden.