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Härtefalldarlehen

Darlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen in Form von Darlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen in Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe.

Zuwendungs­empfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeit­äquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebs­stätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Tätigkeit als Solo­selbstständiger oder Frei­berufler muss im Voll­erwerb ausgeübt werden.

Gegenstand der Zuwendung sind die betriebs­notwendigen Ausgaben der antrags­berechtigten Unternehmen und Frei­berufler in Höhe von max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei jungen Unternehmen).

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeit­äquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebs­estätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Tätigkeit als Solo­selbständiger oder Freiberufler muss im Vollerwerb ausgeübt werden. Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Unternehmen, Solo­selbstständige und Frei­berufler, die einer Rückforderungs­anordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Fest­stellung der Unzulässig­keit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbar­keit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind die betriebs­notwendigen Ausgaben der antrags­berechtigten Unternehmen und Frei­berufler in Höhe von max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei jungen Unternehmen).

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Antragsteller einen Mindest­material­einsatz von 20 % aufweist und nach­vollziehbar darstellt, dass er durch die drastisch gestiegenen Preise (gemessen am Erzeuger­preis­index gewerblicher Produkte) für Materialien und Rohstoffe (ohne Energie und Brenn­stoffe) betroffen ist und einen damit einher­gehenden erheblichen Rückgang der Gewinnmarge oder einen Rückgang der Gewinnmarge in den negativen Bereich zu verzeichnen hat (besondere Belastung).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines Darlehens gewährt. Die Höhe des Darlehens entspricht max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet wurden);

  • mindestens 10.000 EUR und höchstens 100.000 EUR
  • Lauf­zeit maximal 60 Monate
  • Zins­satz 5 % p.a.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind form­gebunden bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft Werderstraße 74b, 19055 Schwerin einzureichen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V.

 


Weiter­führende Informationen Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Antragsannehmende Stelle

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
E-Mail senden

0385 5924113

Bewilligungsstelle

Landesförderinstitut M-V

Mona Antemann

Telefon: 0385 6363-8303

E-Mail senden

Mike Straßburg

Telefon: 0385 6363-8311

E-Mail senden
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