Härtefalldarlehen
Darlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen in Form von Darlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen in Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe.
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberuflern – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
Gegenstand der Zuwendung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler in Höhe von max. 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäftstätigkeit bei jungen Unternehmen).