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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Kommunale Kofinanzierungshilfe

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres und Europa) gewährte Zuwendung zielt darauf ab, eine leistungs­fähige kommunale Infra­struktur zu schaffen, wobei landes­seitige Schwerpunkt­setzungen berücksichtigt werden.

Die kommunale Investitions­förderung ist darauf gerichtet, örtliche bzw. regionale Wachstums­potenziale gezielt zu stärken. Der Förder­ansatz ist breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können.

Der entscheidende Vorzug der ausschließlich kommunal adressierten Finanz­hilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu anderen, in Mecklenburg-Vorpommern angewandten Förder­richtlinien (vgl. Nr. 2 der KofiRL M-V).

Anträge sind form­gebunden und voll­ständig an das Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Kommunal­angelegen­heiten und Ausländer­recht, Referat II 310 zu richten.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben