Kommunale Kofinanzierungshilfe
Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres und Europa) gewährte Zuwendung zielt darauf ab, eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur zu schaffen, wobei landesseitige Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden.
Die kommunale Investitionsförderung ist darauf gerichtet, örtliche bzw. regionale Wachstumspotenziale gezielt zu stärken. Der Förderansatz ist breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können.
Der entscheidende Vorzug der ausschließlich kommunal adressierten Finanzhilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu anderen, in Mecklenburg-Vorpommern angewandten Förderrichtlinien (vgl. Nr. 2 der KofiRL M-V).
Anträge sind formgebunden und vollständig an das Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Kommunalangelegenheiten und Ausländerrecht, Referat II 310 zu richten.