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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Ländliche Gestaltungs­räume (LGR-Fonds)

Das Landes­förderinstitut M-V unterstützt die verwaltungs­mäßige Bearbeitung des LGR-Fonds.

Die Mittel des LGR-Fonds stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche die Kommunen dabei unter­stützen sollen, vor Ort bestehende Heraus­forderungen und Problem­lagen vorrangig aus dem Bereich der Daseins­vorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeinde­übergreifende Maßnahmen in den Handlungs­feldern Mobilität/Erreich­barkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemein­schaft. Eine Förderung durch den LGR-Fonds kommt dann in Betracht, wenn keine Förder­mittel aus bestehenden Förder­programmen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen. Eine Kofinanzierung von Maßnahmen die aus bestehenden Förder­programmen gefördert werden, ist möglich.

Sie haben Fragen?

Peter Heilmann

Telefon: 0385 6363-1438

E-Mail senden

Julia Hilber

Telefon: 0385 6363-1424

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