Luftqualität in Unterrichtsräumen (MV-Schutzfonds)
Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen aus dem MV-Schutzfonds
Ein wichtiges Ziel der Corona-Politik des Landes ist es, den Regelbetrieb in Schulen auch in Zeiten einer Pandemie sicherzustellen. Dabei stellt ein gutes Lüftungsmanagement in Schulen einen wesentlichen Faktor für gute Luftqualität und damit Senkung der Ansteckungsgefahr in Schulen dar. Um die Hygienekonzepte und das Lüftungsmanagement an Schulen zu stärken und diesbezüglich den Einsatz von CO2-Messgeräten mit Ampelfunktion sowie luftverbessernden Geräten in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen an Schulen des Landes zu beschleunigen, werden den Schulträgern Finanzhilfen des Landes aus dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ in Höhe von bis zu 60 % für die Beschaffung dieser Geräte bereitgestellt (Zuwendungsbereich 1 - Landesmittel). Für Schulträger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, werden Finanzhilfen des Bundes und des Landes in Höhe von bis zu 75 % zum Zwecke der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit bereitgestellt (Zuwendungsbereich 2 - Bundes- und Landesmittel).
Hinweis
Die Richtlinie ist am 31.12.2022 außer Kraft getreten. Anträge können nicht mehr gestellt werden!
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
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Zuwendungsbereichübergreifende Dokumente
- Richtlinie vom 27.07.2021 (PDF 477,63 KB)
- Erlass Nr. 2 zur Richtlinie (PDF 133,06 KB)
- Erlass Nr. 1 zur Richtlinie (PDF 102,62 KB)
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie vom 02.12.2021 (PDF 84,04 KB)
- Anlage RAB Erklärung zu 1.1.2 VV-K (PDF 656,92 KB)
- Anlage RAB Stellungnahme zu 1.1.2 VV-K (PDF 611,30 KB)