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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Mitarbeiter­wohnungen in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden

(Werkmietwohnungen)

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen durch Neubau von Gebäuden zur Schaffung von Mitarbeiter­wohnungen (Werk­mietwohnungen) in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden.

Es werden nur Investitionen zur Schaffung von Wohnungen in Gebäuden gefördert, die ausschließlich auf Dauer angelegten Wohnzwecken dienen.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen durch Neubau von Gebäuden zur Schaffung von Mitarbeiter­wohnungen (Werkmiet­wohnungen) in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die eine gewerbliche Betriebs­stätte in einer der in der Anlage 1 genannten Tourismus­schwerpunkt­gemeinden haben. Die geschaffenen Mietwohnungen müssen eigenen Beschäftigten und/oder Beschäftigten anderer gewerb­licher Unternehmen zur Verfügung gestellt und grund­sätzlich in dieser Gemeinde errichtet werden.

Was wird gefördert?

Schaffung von Wohnungen in Gebäuden, die ausschließlich auf Dauer angelegten Wohn­zwecken dienen.

Wie wird gefördert?

  • Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses
  • Der Zuschuss beträgt 600 EUR/m² geschaffener Wohn­fläche, max. jedoch 500.000 EUR je Vorhaben.
    Für die Wohn­flächen­berechnung gilt die Wohn­flächen­verordnung.

Details zu

  • Bau­ausführung
  • Vergabe von Aufträgen
  • Mietpreis­bindung und höchst­zulässige Miete
  • Belegungs­bindung

sind der Richtlinie Mitarbeiter­wohnungen in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der form­gebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim LFI M-V einzureichen.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Anke Jauernig

Telefon: 0385 6363-8342

E-Mail senden

Marie Burmeister

Telefon: 0385 6363-1338

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