Sonderfonds Messen und Ausstellungen
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Mit dem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Damit sollen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen geschaffen werden, da die Vorbereitung der Veranstaltungen mit kostenintensiven Investitionen über einen langen Zeitraum verbunden ist.
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Wirtschaftsministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.
Die Webseite zur Registrierung und Antragstellung erreichen Sie unter www.sonderfonds-messe.de. Dort werden Ihnen auch sämtliche Informationen zum Sonderfonds sowie umfangreiche FAQ´s und der Zugang zur Plattform mitgeteilt. Eine Registrierung ist bereits seit dem 25.10.2021 möglich.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Die Absicherung deckt das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Grund für die Absage muss eine behördliche Untersagung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sein. Das Risiko einer Verschiebung oder Teilabsage (im Sinne einer Kapazitätsreduzierung) ist aus beihilferechtlichen Gründen von der Absicherung nicht umfasst.
Im Falle einer pandemiebedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 % der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen EUR pro Veranstaltung. Sofern vorhanden, werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen sowie etwaige Versicherungsleistungen und Förderungen von den Ausfallkosten abgezogen.
Registrierung und Beantragung der Ausfallabsicherung
Das veranstaltende Unternehmen registriert die Messe vor der geplanten Durchführung und legt dabei auch eine durch einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberaterin oder Steuerberater) überprüfte Kostenkalkulation sowie grundsätzlich den behördlichen Festsetzungsbescheid vor. Muss die Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, kann die Auszahlung der Absicherung beantragt werden. Die konkreten Verluste und entstandenen Kosten werden dabei vom veranstaltenden Unternehmen nachgewiesen und von prüfenden Dritten bestätigt. Das veranstaltende Unternehmen verpflichtet sich zu einem kostenminimierenden Verhalten.
Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann bis spätestens 28.02.2022 vorgenommen werden. Berücksichtigungsfähig sind Messen und Ausstellungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30.09.2022 liegt. Die Antragstellung auf Auszahlung der Absicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem planmäßigen Durchführungsdatum der Messe oder Ausstellung, spätestens jedoch bis zum 15.11.2022 vorgenommen werden.