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Zusätzlicher Schwimm­unterricht

Förderung von Maßnahmen im Schwimmen der Jahrgangsstufe 6 in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023

Im Rahmen der Umsetzung des Bundes­programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ zeichnet sich das Ministerium für Bildung und Kindertages­förderung für die landesinterne Ausgestaltung der Säule 1 „Lernrückstände abbauen“ verantwortlich. Dafür stellt das Land mit dem Aktions­programm „Stark machen und Anschluss sichern“ ein umfangreiches Maßnahmen- und Unterstützungs­paket bereit. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern nach den pandemiebedingten Einschränkungen im Schul- und Lernbetrieb insbesondere während des Schuljahres 2020/2021 nun einen zuversichtlichen Start in und einen sicheren Weg durch das Schuljahr 2021/2022 zu ermöglichen und dabei Hilfe und Unterstützung bei der Realisierung des weiteren individuellen Bildungs­weges zu gewähren. Die Programm­maßnahme „Zusätzlicher Schwimm­unterricht“ ist dabei eine Form der individuellen Förderung mit dem Ziel, die Kernkompetenz „Schwimmen“ zu erlernen und zu verbessern.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Pandemie­bedingt konnte in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 der reguläre Schwimm­unterricht kaum oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 die Durch­führung eines zusätzlichen Schwimm­unterrichts für die Schülerinnen und Schüler der jeweils 6. Jahrgangs­stufe finanziell gefördert.

Wer wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vor­pommern gewährt Zuwendungen an Schul­träger, die in Zusammen­arbeit mit den allgemein bildenden Schulen einschließlich der Schulen in privater Träger­schaft in der Jahrgangs­stufe 6 zusätzlichen Schwimm­unterricht im Rahmen des Sport­unterrichts anbieten.

Was wird gefördert?

Zusätzlicher Schwimm­unterricht im Rahmen des Sport­unterrichts in den Schul­jahren 2021/2022 und 2022/2023. Zuwendungs­fähige Ausgaben sind die notwendigen Ausgaben für den Transport sowie die Nutzungs­entgelte für die Schwimm­stätten zur Durch­führung des zusätzlichen Schwimm­unterrichts.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projekt­förderung zweck­gebunden als auf einen Höchst­betrag begrenzte Voll­finanzierung in Form einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung bei kommunalen Antrag­stellern oder einer nicht rück­zahlbaren Zuwendung bei anderen Antrag­stellern gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf der Grundlage eines schrift­lichen Antrages. Die Zuwendung kann rück­wirkend für Maßnahmen ausgesprochen werden, die ab dem 02.08.2021 durchgeführt wurden. 


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Dennis Splinter

Telefon: 0385 6363-1499

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Christof Marienfeld

Telefon: 0385 6363-1444

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