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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Ländliche Gestaltungs­räume (LGR-Fonds)

Das Landes­förderinstitut M-V unterstützt die verwaltungs­mäßige Bearbeitung des LGR-Fonds.

Die Mittel des LGR-Fonds stehen für die Förderung von Maßnahmen zur Verfügung, welche die Kommunen dabei unter­stützen sollen, vor Ort bestehende Heraus­forderungen und Problem­lagen vorrangig aus dem Bereich der Daseins­vorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeinde­übergreifende Maßnahmen in den Handlungs­feldern Mobilität/Erreich­barkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemein­schaft. Eine Förderung durch den LGR-Fonds kommt dann in Betracht, wenn keine Förder­mittel aus bestehenden Förder­programmen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen. Eine Kofinanzierung von Maßnahmen die aus bestehenden Förder­programmen gefördert werden, ist möglich.

Sie haben Fragen?

Peter Heilmann

Telefon: 0385 6363-1438

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Julia Hilber

Telefon: 0385 6363-1424

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