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Meisterprämie

Das Land Mecklenburg-Vorpom­mern gewährt Zuwen­dungen für die erst­malige Gründung durch Unter­nehmens­nachfolge, Neu­gründung oder die tätige Beteiligung einer selbst­ständigen Voll­existenz im Hand­werk in Meck­lenburg-Vorpom­mern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten.

Anträge sind schriftlich unter Ver­wendung des Vor­drucks "Antrags­formular" zu stellen und vor dem Vorhaben­beginn einzu­reichen. Als Vorhaben­beginn gilt der tatsäch­liche Beginn der gewerb­lichen Tätig­keit gemäß Gewerbe­anmeldung. Bei tätigen Betei­ligungen ist das Datum des die tätige Betei­ligung nach­weisenden Gesellschafts- oder Kauf­vertrages bindend.

Mit dem Ein­gang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vor­haben begonnen werden.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Natür­liche Personen, auch als Gesell­schafter/in von Per­sonen- oder Kapital­gesell­schaften unter folgenden Voraus­setzungen:

  • Betriebs­sitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern
  • erst­malige Existenz­gründung durch Betriebs­übernahme/Neu­gründung oder tätige Betei­ligung in Voll­existenz in einem Hand­werk nach Anlage A oder Anlage B1 der Hand­werks­ordnung
  • Hand­werks- oder Industrie­meister oder Personen­kreis des § 7 Absatz der Hand­werks­ordnung oder Aus­nahme­bewilligung der Hand­werks­kammer

Wie wird gefördert?

In einem zwei­stufigen Ver­fahren

Stufe 1- Basis­förderung

  • 7.500 EUR als ein­maliger, nicht rück­zahl­barer Zuschuss zum Lebens­unter­halt
  • erfolgt die Betriebs­übernahme gemeinsam durch mehrere Meister/innen, so wird nur eine Meister­prämie pro Betriebs­übernahme gewährt
  • Zuwendungen für die Neu­gründungen erfolgen gemäß Zif­fer 7.1.5 der Richt­linie nach­gelagert mit dritter Prio­rität

Stufe 2- Arbeits­platz­förderung

  • 2.500,00 EUR als ein­maliger, nicht rück­zahl­barer Zuschuss
  • Zuwendungs­empfänger, die eine Basis­förderung erhalten haben und erfolg­reich inner­halb von 12 Monaten nach Ein­tritt in die Selbst­ständigkeit die Schaf­fung und Besetzung mindestens eines sozial­versicherungs­pflichtigen neuen Arbeits­platzes in branchen­üblicher Voll­zeit nach­weisen.

     

Wie ist das Antragsverfahren?

Für die Basis­förderung ist der form­gebundene, voll­ständig aus­gefüllte Antrag vor dem Vorhaben­beginn einzureichen. Als Vorhaben­beginn gilt der tat­sächliche Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit gemäß Gewerbe­anmeldung. Bei tätigen Betei­ligungen ist das Datum des die tätige Betei­ligung nach­weisenden Gesellschafts- oder Kauf­vertrages bindend. Mit dem Eingang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vor­haben begonnen werden (Basis­förderung).

Die Bean­tragung für die Arbeits­platz­förderung erfolgt form­gebunden mit der Erbringung des Verwendungs­nachweises für die Basis­förderung.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

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Telefon: 0385 6363-1404

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Franka Krauß

Telefon: 0385 6363-1451

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