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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
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Öffentlicher Personen­nahverkehr (ÖPNV)

Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlich­keit, der Attraktivität, der Barriere­freiheit, der Klima­bilanz oder der Infra­struktur des öffentlichen Personen­nahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienen­personen­nahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern aus­gerichtet sind.
Insbesondere können sowohl der Neu-, Um- und Ausbau als auch die Ausrüstung von ÖPNV-Halte­punkten (Bushalte­stellen, Zentrale Omnibus­bahnhöfe, ÖPNV-Verknüpfungs­punkte) gefördert werden.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Begleitet werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammen­hang mit Vorhaben, die auf die Ver­besserung der Wirtschaftlich­keit, der Attraktivität, der Barriere­freiheit, der Klima­bilanz und der Infra­struktur des öffentlichen Personen­nahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienen­personen­nahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger können sein:

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte,
  • Verkehrs­unternehmen sowie Verkehrs­verbünde, die Dienst­leistungen im ÖPNV in M-V erbringen,
  • Betreiber öffentlicher Eisen­bahnen, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgaben­träger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten (Bushaltestellen, zentrale Omnibus­bahnhöfe, ÖPNV-Verknüpfungspunkte)
  • Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrs­träger
    (Park u. Ride- und Park ; Bike-Anlagen, die dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Errichtung von Rad­stationen)
  • Maßnahmen im SPNV als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen
    (in den Schienen­fahrweg, in Signal-, Fernmelde- und Sicherungs­anlagen sowie Betriebs­leittechnik, in Betriebs­anlagen und deren Ausrüstung)
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungs­formen und Ent­wicklung alternativer ÖPNV-Konzepte stehen
  • Sonstige investive Maßnahmen (z. B. Busspuren, soweit sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungs­maßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechner­gesteuerte Betriebs­leitsysteme, technische Maßnahmen zur Steuerung von Licht­signalen)
  • Nicht­investive Maßnahmen bzw. Projekte

Weitere detaillierte Angaben sind der Richt­linie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung bewilligt. Die Finanzierung wird als Anteil­finanzierung, in Einzelfällen als Voll­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses gewährt.

Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben. Ein höherer Zuschuss bis hin zur Voll­finanzierung kann gewährt werden, wenn ein erhebliches Landes­interesse vorliegt und wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Über­nahme eines höheren Anteils der zuwendungs­fähigen Ausgaben durch das Land möglich ist. Der Antragsteller kann zur Komplementär­finanzierung grundsätzlich Zuwendungen des Landes verwenden.

Bei Vorhaben in Ländlichen Gestaltungs­räumen nach dem Landes­raum­­entwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) betragen die Zuwendungen in der Regel bis zu 80 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der form­gebundene, voll­ständig ausgefüllte und rechts­verbindlich unterschriebene Antrag ist beim LFI M-V als Bewilligungs­behörde zu stellen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ulf Haverland

Telefon: 0385 6363-1432

E-Mail senden

Manja Below

Telefon: 0385 6363-8317

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