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Refinanzierung von Eigen­anteilen (MV-Schutzfonds Kultur)

Refinanzierung von Eigenanteilen für Zuwendungen im Rahmen von Corona-Hilfsprogrammen des Bundes (MV-Schutzfonds Kultur)

Der Bund stellt im Rahmen verschiedener Programme für zahlreiche Genre und Bereiche Unter­stützungs­leistungen zur Verfügung. Diese werden für den Kultur­bereich dringend benötigt. Durch ergänzende Landes­zuwendungen aus Mitteln des MV-Schutzfonds Kultur wird sicher­gestellt, dass die Inanspruch­nahme der Bundes­mittel nicht daran scheitert, dass Antrag­stellerinnen und Antrag­stellern aus Mecklenburg-Vorpommern die aufzubringenden Eigen­anteile nicht zur Verfügung stehen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Refinanzierung von Eigen­anteilen zur Inanspruch­nahme von Zuwendungen durch Kultur­träger und Kulturakteure im Rahmen des Programms Neustart Kultur der Beauftragten der Bundes­regierung für Kultur und Medien (BKM) sowie weiterer mit Bundes­mitteln finanzierter Programme zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.

Zuwendungs­empfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein, die Kulturträger oder Kultur­akteure sind, ihren Sitz oder ihre Betriebs­stätte in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine Zuwendung aus einem aus Bundes­mitteln finanzierten Programm zur Bewältigung der Corona-Pandemie gewährt bekommen haben. Darüber hinaus muss ein berechtigtes Landes­interesse vorliegen.

Dem vollständig ausgefüllten Antrags­formular ist eine Kopie der Antrags­unterlagen des jeweiligen Bundes­programms beizufügen, für das der Eigen­anteil erforderlich ist. Die Zusammen­setzung des Eigen­anteils muss daraus ersichtlich sein.

Mit dem Vorhaben kann ab Zugang des Bewilligungs­bescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhaben­beginn des Bundes auf eigenes Risiko begonnen werden.

Der Bewilligungs­zeitraum umfasst maximal den Zeitraum bis einschließlich 30.06.2023.

Der Post­eingang des Antrags hat bis spätestens 30.04.2023 zu erfolgen.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Tuba Okun

Telefon: 0385 6363-1498

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