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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Rückbau

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungs­markt­­stabilisierung durch Rückbau in räumlich fest­gelegten Förder­­gebieten.

Aufgrund der Änderung der Antrags­frist für die Städtebau­förder­programme 2024 des Landes M-V (siehe Programm­aufruf des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitali­sierung M-V) gilt auch für den Rück­bau als Teil des Städtebau­förder­programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung entgegen der Fest­legung unter Nr. 7.2.1 der RückbauRL, wieder der 15.10. eines jeden Jahres als Antrags­frist für das Förder­programm des Folge­jahres.

 


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Silke Schmeling

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