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Rückbau

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungs­markt­­stabilisierung durch Rückbau in räumlich fest­gelegten Förder­­gebieten.

Aufgrund der Änderung der Antrags­frist für die Städtebau­förder­programme 2024 des Landes M-V (siehe Programm­aufruf des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitali­sierung M-V) gilt auch für den Rück­bau als Teil des Städtebau­förder­programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung entgegen der Fest­legung unter Nr. 7.2.1 der RückbauRL, wieder der 15.10. eines jeden Jahres als Antrags­frist für das Förder­programm des Folge­jahres.

 


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

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