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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Städtebau­förderung

Die Städtebau­förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gemeinschafts­aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.

Mit Hilfe von Städtebau­fördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich fest­gelegten Sanierungs­gebieten, Entwicklungs­gebieten und abgegrenzten Förder­gebieten (städtebauliche Gesamt­maßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungs­defizite abzubauen und die Lebens­bedingungen nach­haltig zu verbessern.

Schwer­punkte der Förderung in den sechs Programmen Stadt­umbau Ost mit Aufwertung und Rückbau, Denkmal­schutz Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden sowie Zukunft Stadtgrün sind die

  • Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseins­vorsorge, insbesondere Schul­infrastruktur,
  • Anpassung der städtischen Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit erheblichen Funktions­verlusten aufgrund der Struktur­veränderungen in Demografie und Wirtschaft,
  • Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne,
  • Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungs­bedarf,
  • Stärkung zentraler Versorgungs­bereiche und
  • Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.

Mit den eingesetzten Städtebau­fördermitteln werden u.a. Neubau- bzw. Sanierungs­vorhaben als Einzel­maßnahmen in Form von Erschließungs­anlagen, Gemeinbedarfs- und Folge­einrichtungen oder Wohn­gebäuden durch­geführt.

Auf die Gewährung von Finanz­hilfen für die Städtebau­förderung besteht kein Rechts­anspruch.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Städtebau­förderung ist eine Gemeinschafts­aufgabe von Bund, Ländern und Städten/Gemeinden mit dem Ziel, gemeinsam städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) zu beseitigen, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Städte/Gemeinden

Was wird gefördert?

Seit dem Programmjahr 2020 steht die Städtebauförderung auf neuen Füßen. Die bisherigen sechs Programme wurden unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte zu drei neuen Programmen zusammengefasst. Die drei neuen Programme sind:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als vorläufig bewilligte Zuschüsse für die jeweilige Gesamt­maßnahme im Wege der Anteil­finanzierung gewährt.
Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Ab­rechnung der Gesamt­maßnahme.

Wie ist das Antragsverfahren?

Für die Aufnahme in die jährlichen Städtebau­förderprogramme stellen Städte/Gemeinden nach Maßgabe der geltenden Richtlinien einen Antrag für das Folgejahr beim zuständigen Ministerium.
Diese Aufnahme ist grund­sätzliche Voraussetzung für eine Förderung mit gleich­zeitiger Verpflichtung zur Übernahme eines programm­abhängigen Finanzierungs­anteils.
In der Regel bedienen sich die Kommunen sowohl bei der Antrag­stellung als auch bei der Durch­führung ihrer städtebaulichen Gesamt­maßnahmen eines Sanierungs- oder Entwicklungs­trägers bzw. eines Sanierungs­beauftragten.
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern nimmt Anträge von Städten/Gemeinden für diese Gesamt­maßnahmen entgegen.
Private Bauherren beantragen ihre Einzel­maßnahmen unmittelbar bei den Kommunen oder deren Sanierungs­trägern.

Auf die Gewährung von Finanz­hilfen im Rahmen der Städtebau­förderung besteht kein Rechts­anspruch.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Programmformulare

Formular für die Abrechnung von Gesamt­maßnahmen

Formulare für die Abrechnung von Einzel­maßnahmen

Sie haben Fragen?

berät zu Gesamtmaßnahmen
Christina Berger

Telefon: 0385 6363-1373

E-Mail senden

berät zu Einzelmaßnahmen
Ramona Hedrich

Telefon: 0385 6363-1317

E-Mail senden
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