In der Fischereiabgabe erfolgt die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 9 Abs. 3 Fischereigesetz.
Mit den Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse begleitet das Land Werbekampagnen, die der Informationsbereitstellung über landwirtschaftliche Erzeugnisse dienen und Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, die einen Anreiz zur Verbesserung und Spezifizierung der Qualität land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse darstellen.
Die Tierheimförderung beinhaltet Zuwendungen zum Zweck der Verbesserung der Tierschutzsituation in Tierheimen.
Finden Sie über den Förderfinder das passende Programm für Ihr Vorhaben oder wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner.
Informieren Sie sich über weitere Fördermöglichkeiten in den Bereichen Agrar, Forst und Fischerei, wie beispielsweise die Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von gewerblichen Kleinstunternehmen oder die Förderung der Diversifizierung für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen der Landwirtschaftsbetriebe, auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter der Rubrik Service.