Corona Härtefallfonds des Landes M-V
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Mitteln des Bundes und des Landes Hilfen in Form von Billigkeitsleistungen, um besonders hart von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen. Die Antragstellung kann ab sofort für den Zeitraum 01.01.2021 bis einschließlich 30.04.2021 auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages erfolgen.
Bitte beachten:
Die Anträge sind zwingend an die PwC zu senden!