Schulbauprogramm des M-V Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.
Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden, um die Standards für den Schulbetrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene-Konzepte zu realisieren.
Die Schulträger im Sinne von § 103 Abs. 1 sowie Träger gemäß § 116 Abs. 2 SchulG M-V der allgemeinbildenden Schulen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen
für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 Euro) dem Landesförderinstitut bis zum
16. April 2021
und für größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Millionen Euro) bis zum
11. Juni 2021
ihre Projektvorschläge einzureichen und Anträge auf Zuwendung im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie HIER.