Verlängerung des MV-Schutzfonds Kultur Säulen 2 & 3
"Hilfen für kulturelle Träger" bis 30.06.2022
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt aus Mitteln des „MV-Schutzfonds Kultur“ Träger gemeinnütziger Projekte in und außerhalb der Kulturförderung des Landes M-V. Sofern dem Träger ein coronabedingtes Defizit für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2022 entstanden ist bzw. entsteht, kann eine Antragstellung bis zum 30.06.2022 erfolgen.