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Nachhaltige und integrierte Stadt­entwicklung (EFRE VI)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für

  1. die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung,
  2. die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von innerstädtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie
  3. die Verbesserung der Energieeffizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unter­stützung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V) unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die zur Veröffentlichung bereit­gestellte StadtentwFöRL M-V sowie weitere notwendige Unter­lagen finden Sie ebenfalls als Formulare auf dieser Seite.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von inner­städtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach der StadtentwFöRL M-V unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind die im Landesraum­entwicklungs­programm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden. Die Gemeinde kann, im Einvernehmen mit der Bewilligungs­behörde, die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinn­orientierung vorliegt. Die Gemeinde bleibt für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich.

Was wird gefördert?

  1. Bildungs­infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von allgemein­bildenden Schulen, Kindertages­einrichtungen, Horten sowie der mit Schulen zusammen­hängenden Sport­stätten),
  2. Soziale Infrastruktur­vorhaben (Errichtung und Sanierung von Begegnungs­orten sowie Schaffung und Erhalt von Grün­flächen) sowie
  3. Vorhaben zur Energie­einsparung und Verminderung der Kohlen­stoff­dioxid-Emissionen von Gemeinbedarfs­einrichtungen (beispielsweise energetische Sanierungs­vorhaben an Bestands­gebäuden).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren?

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Antrags­stichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Darüber hinaus ist eine einmalige Antragstellung vom 30.04.2024 bis 28.05.2024 möglich. Die Anträge sind beim Landesförderinstitut M-V (Bewilligungs­behörde) einzureichen.

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhaben­beginns begonnen werden.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Doreen Machel

Telefon: 0385 6363-1415

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Guido Glöckler

Telefon: 0385 6363-1396

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