Erstattung Straßenbaubeiträge
Erstattung des Beitragsausfalls aufgrund des Wegfalls der Straßenbaubeiträge
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 (GVOBl. S. 115) entfallen für die Gemeinden die Einnahmen aus der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Für alle gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 begann, erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern als finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbaubeiträgen auf Antrag die nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage der gemeindlichen Satzung zu kalkulierenden Beitragsforderungen.
Straßenbaumaßnahmen, deren zugrunde liegende Satzung nach dem 31. Oktober 2018 erlassen wurde, bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.