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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
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BERATEN. FÖRDERN. FINANZIEREN.

Wohnraum­förderung in M-V

Das Land fördert lebenswerte Wohn­verhältnisse.

Im Fokus der Wohn­raum­för­derung stehen die nach­frage­gerechte, quali­tative Weiter­ent­wicklung der Wohnungs­bestände durch Moder­nisierung und barriere­arme/-freie Anpas­sung sowie die Ver­bes­serung des Wohnungs­angebotes für benach­teiligte Haus­halte mit günstigem Wohn­raum. Ziele der Wohn­raum­för­derung sind der Erhalt sozial ver­träglicher Wohn­kosten und funktio­nierender Wohnungs­märkte. Bereit­gestellt werden Zuwen­dungen in Form zins­günstiger Darlehen und Zuschüsse.

Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungs­neubau gemäß der Richt­linie Wohnungs­bau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grund­zentren, die Wohnungs­leer­stände von unter vier Prozent auf­weisen, die Ent­wicklung ange­spannter Wohnungs­märkte ver­mieden werden. Gefördert wird die Schaf­fung von belegungs­gebundenen Woh­nungen mit trag­baren Wohn­kosten. Die Woh­nungen unter­liegen für die Dauer der plan­mäßigen Darlehens­rückzahlung einer Bele­gungs­bindung und stehen In­habern eines Wohn­berech­tigungs­scheins zur Ver­fügung.

Mit dem Landes­programm Personen­aufzüge und Lifte, barriere­armes Wohnen soll das Angebot an barriere­armen Woh­nungen mit bezahl­baren Wohn­kosten erhöht werden. Mit der Bereit­stellung von Zu­schüssen wird die Nach­rüstung von Personen­aufzügen und Liften an Gebäuden mit Miet- und Genos­sen­schafts­woh­nungen und die Umset­zung barriere­armer Wohn­raum­anpas­sungen im selbst genutzten Wohn­eigen­tum unter­stützt.

Das Dar­lehens­programm Moder­nisierung von Wohn­raum ist auf die nach­frage­gerechte Sanierung der Woh­nungs­bestände inbe­sondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behin­derung und die wach­sende Zahl älterer Menschen aus­gerichtet. Ein Schwer­punkt der För­derung liegt in der Um­setzung baulicher Maßnahmen zur barriere­armen und barriere­freien Anpas­sung von Wohn­raum.

Das Programm zur Förderung der energetischen Moderni­sierung von Wohn­raum (Zuschuss) richtet sich an die Eigen­tümer von Miet- und Genossen­schaft­swohnungen sowie selbst­genutztem Wohn­raum. Gefördert werden bauliche Maß­nahmen zur Energie­einsparung bzw. zum Klima­schutz über nicht rückzahl­bare Zuschüsse, sofern mit den baulichen Maß­nahmen nachweislich der KfW-Effizienzhaus­standard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleich­zeitig bauliche Maß­nahmen zur Redu­zierung noch vorhandener Barrieren in den Wohnungen umgesetzt werden.

Zuwendungen für Instand­setzungs­maßnahmen an leer­stehenden Miet- und Genossen­schafts­wohnungen zur Bereit­stellung von Wohn­raum für benachteiligte Haus­halte, Asyl- und Schutz­suchende sowie Asyl­berechtigte können Grundstückseigentümer über das Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum beantragen.

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Förderbeispiele

17033 Neubrandenburg, Am Anger 22

Neuwoba
Am Anger 22

Ein Projekt­beispiel aus dem Programm „Wohnungs­bau Sozial“

Die Neu­branden­burger Wohnungs­baugenossenschaft e. G. (NEUWOBA) erhielt Förder­mittel aus dem Pro­gramm „Wohnungs­bau Sozial“ für den Neu­bau von neun barriere­freien Woh­nungen mit ins­gesamt 518,67 m² Wohn­fläche und dem Einbau eines Per­sonen­auf­zuges. Am Anger, Haus B in 17033 Neu­branden­burg ent­stand somit ein Gebäude, welches drei 1-Per­sonen-Haus­halt-Woh­nungen und sechs 2-Per­sonen-Haus­halt-Woh­nungen bein­haltet. Mit der er­haltenen För­derung sind für die NEU­WOBAU auch Ver­pflich­tungen ein­her­gehend, bspw. die Miet­preis­bindung für 20 Jahre für diese Woh­nu­ngen. D. h. bei de­r Erst­&shy­;ver­mietung der ge­f­ör­derten bele­gungs­gebun­denen Woh­nungen durfte keine höhere Netto­kalt­miete als 5,50 EUR je m² Wohn­fläche monat­lich ver­einbart werden. Ab­weichend von § 558 BGB sind etwaige Miet­er­höhungen während der Dauer der Zweck­bindung erst­mals ab dem vier­ten Jahr nach Bezugs­fertig­keit (mittlere Bezugs­fertig­keit) und dann folgend inner­halb von jeweils zwei Jahren zuläs­sig.

Sozial stabile Bewohner­struk­turen zu schaf­fen und zu er­halten zählt zu den Grund­sätzen der Wohn­raum­förderung. Das 2017 in Kraft ge­­tretenen Förder­­programm „Woh­nungs­bau Sozial“ setzt An­reize für Wohnung­sunter­nehmen und private In­vestoren bezahl­baren Wohn­raum in Kommunen mit an­gespan­n­tem Woh­nungs­markt zu schaf­fen. Förder­fähig ist die Er­rich­tung von barriere­armen und barriere­freien Miet­wohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungs­änderung beste­hender Ge­bäude.

Für die nach der Richt­linie geför­derten Woh­nungen gilt eine Belegungs­bindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Per­sonen mit einem Wohn­berechtigungs­schein ver­mietet werden.

 

23966 Wismar, Altwismarstr. 23

Ansicht Straßenfassade Altwismatstraße 23
Bernd Miebach
Altwismarstr. 23

Ein Projektbeispiel aus dem Programm "Modernisierung und Instandsetzung"

Das im 17. Jahrhundert errichtete Wohn- und Geschäftshaus, welches sich im innerstädtischen Sanierungsgebiet der Hansestadt Wismar befindet, wurde komplett saniert.
Nach Abschluss der umfangreichen Modernisierungs- und Instand­setzungs­maßnahmen entstanden fünf Wohnungen und eine Gewerbe­einheit. Die ursprüngliche Raumstruktur und die historische Bausubstanz blieben erhalten bzw. wurden wieder hergestellt. Gefördert wurden Arbeiten an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) sowie im Gebäudeinneren (u. a. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen). Hervorzuheben ist die Wiederherstellung der Altankonstruktion (mit Säulen abgestützter Austritt aus dem Gebäude) in seiner ursprünglichen Dimension/Proportion mit moderner Formensprache. Der Balkonanbau wurde ebenfalls gefördert.

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