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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Aufsicht

Das Landesförderinstitut M-V unterliegt der Fachaufsicht des Landes.

Abhängig vom einzelnen Förderprogramm obliegt die Aufsicht dem jeweils zuständigen Fachminister.
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben hat der Fachminister gegenüber dem LFI M-V Weisungsbefugnis und kann von diesem Auskünfte und Unterlagen anfordern sowie Prüfungen durchführen.

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