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Forst ELER III

Zur Unter­stützung einer nach­haltigen Entwicklung der Forst­wirtschaft zur Auf­recht­erhaltung aller Wald­funktionen und zur Ver­besserung der Lebens­fähigkeit von Wäldern werden im Rahmen der dritten Förder­periode erneut Mittel aus dem Europäischen Land­wirtschafts­fonds für die Entwicklung des länd­lichen Raums (ELER III) zur Verfügung gestellt. 

Hinweis: An der Umsetzung einer digitalen Antrag­stellung wird derzeit gearbeitet. Sobald diese möglich ist, werden wir Sie informieren. 

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuweisungs­empfänger sind die Landes­forst­anstalt Mecklenburg-Vorpommern für Vor­haben auf Wald­flächen in ihrem Eigentum und auf Wald­flächen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern. 

Was wird gefördert?

  1. Nicht­produktive Investitions­vorhaben im Forst­sektor zur Vor­beugung von Wald­schäden gemäß Strategie­plan Teil­intervention DE8 EL 0407-02, hier: 
    • Kalamitäts­vorsorge­vorhaben Nummer DE8 EL 0407-02-0-01
    • Wald­brand­vorsorge­vorhaben in Gebieten mit hohem (permanentem) und mittlerem (saisonalem) Wald­brand­risiko Nummer DE8 EL 0407-02-0-02
    • Vorhaben zu un­versiegelten Rettungs­wegen Nummer DE8 EL 0407-02-0-03.
  2. Investitionen zur Bewahrung natüricher Ressourcen gemäß Strategie­plan Teil­intervention DE8 EL 0408-01, hier:
    • Natur­schutz­vorhaben im Wald Nummer DE8 EL 0408-01-0-05.
  3. Investitionen für Vorhaben der umwelt- und natur­schutz­bezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit gemäß Strategie­plan Teilintervention DE8 EL 0408-03, hier:
    • Vorhaben der umwelt- und natur­schutz­bezogenen Öffentlichkeits- und Bildungs­arbeit im Forst­sektor Nummer DE8 EL 0408-03-0-04.

Wie wird gefördert?

Die Zu­weisungen werden im Rahmen einer Projekt­förderung als Voll­finanzierung in Form einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung gewährt. 

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist ein­schließlich der zugehörigen Unter­lagen und Anlagen bei der Bewilligungs­behörde form­gebunden einzu­reichen. Sobald ein elektro­nisches Antrags­verfahren zur Verfügung steht, ist dieses zu verwenden. Die Anträge können ganz­jährig fort­laufend gestellt werden.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Alle weiteren Formulare befinden sich noch in Abstimmung und werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Sie haben Fragen?

Martina Flotow

Telefon: 0385 6363-1281

E-Mail senden

Christian Schuldt

Telefon: 0385 6363-1275

E-Mail senden
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