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GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI)

Zuwendungen für die Entwicklung und den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien unter Berücksichtigung des Ziels der Erreichung der Klimanaeutralität bis zum Jahr 2040.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörper­schaften des öffentlichen Rechtes und kommunale Zweck­verbände des Landes M‑V
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraus­setzungen der §§ 51-68 der Abgaben­ordnung erfüllt sind und dies vom Finanz­amt anerkannt ist
  • Andere juristische Personen, die nicht auf Gewinn­erzielung ausgerichtet sind (In diesen Fällen ist eine Besicherung eventueller Haftungs- und Rückforderungs­ansprüche in geeigneter Form vorzusehen.)

Was wird gefördert?

Folgrende Maßnahmen kommen für eine Kofinanzierung aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)" in Betracht:

  • Errichtung, Moderni­sierung und der Ausbau von Gewerbe­zentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründer­zentren oder -parks),
  • Errichtung, Moderni­sierung und der Ausbau von Ein­richtungen der beruflichen Aus- und Fort­bildung,
  • Errichtung, Moderni­sierung und der Ausbau von Forschungs­infrastrukturen, Forschungs­einrichtungen bei wirtschafts­nahen gemein­nützigen außer­universitären FuE-Ein­richtungen mit An­erkennung als Kompetenz­zentrum

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden in Form eines zweck­gebundenen, nicht rückzahl­baren Zuschusses als Anteil­finanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen i. d. R. bis zu 60 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind form­gebunden in einfacher Ausfertigung vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Die Zuwendungsempfänger sind zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.

Weitere Finanzierungshilfen

Weitere Finanzierungshilfen ohne den Einsatz von Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ finden Sie hier.

Straßenansicht in Schwerin

Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ulf Haverland

Telefon: 0385 6363-1432

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Manja Below

Telefon: 0385 6363-8317

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