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CORONA-SOFORTHILFE

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Hafeninfrastruktur

Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Senkung von
CO²-Emissionen in Häfen

Der Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung der wirtschaft­lichen Nutzung der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infra­struktur und damit der Anbindung der gewerb­lichen Wirtschaft an die Wasser­straßen sowie an umwelt­freundliche Verkehrs­systeme und an das über­regionale Verkehrs­netz.

Investi­tionen zur Infrastruktur­verbesserung als Basis für gewerb­liche Nutzungen sowie zur Senkung von CO²-Emissionen in den Häfen können gefördert werden.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Zweck der Zuwendung ist es,

  1. die wirtschaft­liche Nutzung der Häfen als Bestand­teil der öffentlichen Infra­struktur und damit die Anbindung der gewerb­lichen Wirtschaft an die Wasser­straßen sowie an umwelt­freundliche Verkehrs­systeme und an das über­regionale Verkehrs­netz zu verbessern,
  2. die Inanspruch­nahme der Häfen durch den Güter- und Personen­verkehr lang­fristig zu erhöhen,
  3. die Wettbewerbs­fähigkeit der Häfen zu verbessern und
  4. die infra­strukturellen Voraus­setzungen für die Senkung von CO2- und Schadstoff­emissionen im Bereich der Häfen und des Seev­erkehrs zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Gemeinden, kreis­freie Städte, Land­kreise oder kommunale Zweck­verbände, die der Kommunal­aufsicht des Landes M-V unter­stehen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffent­lichen Hafen­infrastruktur, z. B. Kaianlagen, Anlege­brücken und -rampen, Dalben, Dalben­stege, Fender, Poller, Uferwände und -böschungen, Schutz­molen sowie Gleis­anlagen,
  • Kai- und Umschlags­flächen zum Be- und Entladen bzw. zur Zwischen­lagerung, Gleis- und Straßen­erschließung des Hafen­geländes einschließlich Sicherungs­technik und Beleuchtung,
  • Anlagen zur Versorgung der öffentlichen Hafen­infrastruktur (z. B. Strom, Wasser) sowie zur Er­schließung der Hafen­gewerbe­flächen,
  • Anlagen zur Oberflächen-, Schmutz- und Abwasser­entsorgung von öffentlichen Hafen­flächen und zur Erschließung der Hafen­gewerbe­flächen,
  • Vertiefung der Hafen­sohle, Zufahrten und Liege­plätze
  • hafen­sicherheits­technische Anlagen,
  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffent­lichen Hafen­infrastruktur im Zusammen­hang mit der Nutzung emissions­armer Schiffs­antriebe oder Landstrom­anlagen,
  • Anlagen, die in Zusammen­hang mit einer umwelt­freundlichen Energie­versorgung stehen,
  • Planungs- und Beratungs­leistungen zur Vorbereitung und Durch­führung förder­fähiger Hafen­infrastruktur­maßnahmen sowie von Maßnahmen zur Senkung von CO2- und Schad­stoff­emissionen,
  • Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten, die die wirtschaft­liche Entwicklung eines Hafen­standortes hemmen.

Weitere detaillierte Angaben sind der Hafen­infrastruktur­förderrichtlinie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung bewilligt. Die Finanzierung wird als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 60 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahme­fällen bis zu 90 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben. Ein Ausnahme­fall liegt insbesondere im Falle einer struktur­bedeutsamen Investition, einer Investition mit besonderer Bedeutung für den Klima­schutz sowie bei Ein­ordnung des Vorhabens in eine regionale Entwicklungs­strategie vor. Dabei darf die in Artikel 56b Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/1084 vorgeschriebene Beihilfe­intensität nicht überschritten werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind form­gebunden in schriftlicher oder elektronischer Form vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.
Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein Maßnahmen­beginn vor der Be­willigung bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Ein Rechtsanspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ariane Broll

Telefon: 0385 6363-1421

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Manja Below

Telefon: 0385 6363-8317

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