Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen (hier: Antragstellung durch den Mieter).
Achtung!
Gemäß Festlegung des Ministeriums für Inneres und Bau M-V wurde mit Wirkung zum 04.12.2025 im Förderprogramm "Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen" ein Antragsannahmestopp verfügt.
