Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in bzw. an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.
Bitte beachten: Es ist keine Antragstellung mehr möglich!
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V hat einen Antragsannahmestopp mit sofortiger Wirkung (14.04.2023) verhängt.