Springe direkt zu:

Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum

für benachteiligte Haushalte

Ab sofort können Grundstückseigentümer Zuwendungen für Instand­setzungs­maßnahmen an leer­stehenden Miet- und Genossen­schafts­wohnungen zur Bereit­stellung von Wohn­raum für benachteiligte Haus­halte, Asyl- und Schutz­suchende sowie Asyl­berechtigte beantragen.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • natürliche u. juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbau­berechtigte eines Grundstückes sind, die mit Miet- oder Genossen­schafts­wohnungen bebaut sind, und
  • die die erforder­liche Leistungs­fähigkeit und Zuverlässig­keit besitzen, und die die
  • Gewähr für die wirt­schaft­liche Durch­führung der bau­lichen Maßnahmen und für eine ordnungs­gemäße Verwaltung des Wohn­raums bieten
  • der Erbbau­berechtigte steht dem Eigen­tümer gleich

Was wird gefördert?

Bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossen­schafts­wohnungen.

Wie wird gefördert?

  • Projekt­förderung als nicht rückzahl­barer Zuschuss zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung
  • maximale Zuwendung von 5.000 EUR/WE (bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben von bis zu 10.000 EUR je Wohnung)
  • Bearbeitungs­entgelt: 1,5 % des bewilligten Zuschuss­betrages für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Aus­zahlung des Zuschusses

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V einzureichen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden. Die Erteilung einer Zustimmung zum vor­zeitigen Baubeginn ist hier nicht zulässig.
Weitere Details sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Silke Schmeling

Telefon: 0385 6363-1345

E-Mail senden

Annette Ahrens

Telefon: 0385 6363-1334

E-Mail senden
Laptop
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben