Springe direkt zu:

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Das Landes­förderinstitut M-V unterstützt die Beantragung und Bewilligung von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg.

Die Mittel des Fonds stehen für die Förderung der wirt­schaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesell­schaftlichen Zusammen­halts und der regionalen Identität im östlichen Landesteil zur Verfügung. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Parlamen­tarischen Staats­sekretär auf un­komplizierte Art gute Projekte in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg zu unter­stützen.

Bitte beachten Sie, für die Beantragung einer Förderung sind zwei Schritte erforderlich.

Zwei Schritte der Antragstellung

Schritt 1 - Bekundung des Interesses an einer Förderung durch Einreichung des Formulars „Projektskizze“

Im Rahmen des Vorantragsverfahrens reichen Sie zur Bekundung Ihres Interesses bitte das ausgefüllte Formular „Projektskizze“ beim Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg ein. 

Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens und den in Schritt 1 einzureichenden Unterlagen finden Sie unter www.vorpommern-fonds.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern und das östliche Mecklenburg -
Baustraße 9
17389 Anklam
 
Ansprechpartner:
Sebastian Inwald
Telefon: 03971 - 24693-1074

Schritt 2 - Antragsstellung im Förderportal LFI M-V vornehmen

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung für den Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erst NACH positiver Bewertung Ihres Vorhabens durch den Förderrat bzw. den Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erfolgen kann. (siehe Schritt 1).

Nach positiver Bewertung der Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens erhalten Sie vom LFI M-V eine postalische Mitteilung mit der für die Antragsstellung erforderlichen Antragsnummer des Vorantrages. 

Mit der Antragsnummer des Vorantrages können Sie anschließend Ihren Förderantrag über das Förderportal des LFI M-V einreichen.

Bitte beachten Sie: Dies betrifft alle Voranträge, die nach dem 04.08. vom Büro des PStV an das LFI M-V übersandt werden.

 

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben