Springe direkt zu:

Waldmehrung

Das Land Mecklenburg-Vor­pommern gewährt mit Hilfe des Euro­päischen Fonds für regionale Ent­wicklung Zuwei­sungen zur Unter­stützung einer nach­haltigen Ent­wicklung  von neuen Wald­flächen zur Sicherung aller Wald­funktionen, ins­besondere der zusätzlichen Bindung von Kohlen­dioxid.

Die inhalt­liche Aus­gestaltung der Förderung erfolgt im Rahmen der aktuellen Fassung der Förder­grund­sätze zur Gewährung von Zuwei­sungen an die Landes­forst­anstalt für Maßnahmen zur Wald­mehrung im Rahmen des Euro­päischen Fonds für regionale Ent­wicklung.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuweisungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung von neuen Waldflächen zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere der zusätzlichen Bindung von Kohlendioxid.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger ist die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Waldmehrung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen. Die Grundpauschale setzt sich zusammen aus Kosten für die Flächenvorbereitung, Kosten für Pflanz- und Vermehrungsmaterial, Kosten für die Anpflanzung und unmittelbat mit der Anpflanzung verbundene Kosten, Kosten für den Zaunneubau (Kultursicherung), Kosten der Standorterkundung, Gemeinkosten sowie kalkulatorischen Kosten für die GPS-Vermessung. Die Grundpauschale kann nur einmal pro Fläche beantragt werden.

Neben der Grundpauschale werden Kosten der Nachbesserung sowie der Kulturpflege, jeweils inkl. der gemeinkosten, über weitere Pauschalen gefördert. Diese weiteren Pauschalen können je nach Anfall der damit abgedeckten Leistungen auch mehrmals gewährt werden.

Nicht gefördert wird die Waldmehrung auf entwässerten organischen Standorten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteilsfinanzierung (Standardisierte Kosten je Einheit) gewährt. Die Einheit, die eine Erstattung nach sich zieht, ist ein Hektar Neuwaldbildung (Bruttopflanzfläche).

Wie ist das Antragsverfahren?

Zuwendungen werden auf elektronischen Antrag gewährt.


Weiter­führende Informationen und Rechts­grundlagen:


Sie haben Fragen?

Christian Schuldt

Telefon: 0385 6363-1275

E-Mail senden

Ronald Bahr

Telefon: 0385 6363-1385

E-Mail senden
Laptop
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben