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Waldumbau

Unter­stützung einer nach­haltigen Entwicklung von bestehenden Wald­flächen zur Sicherung aller Wald­funktionen

Das Land Meck­lenburg-Vor­pommern gewährt mit Hilfe der Euro­päischen Fonds für regionale Ent­wicklung Zuwen­dungen zur Unter­stützung einer nach­haltigen Ent­wicklung von bestehenden Wald­flächen zur Sicherung aller Wald­funktionen, ins­besondere der zusätz­lichen Bindung von Kohlen­dioxid.

Die inhalt­liche Aus­ge­staltung der För­derung erfolgt im Rahmen der aktuellen Fas­sung der Förder­grund­sätze zur Gewährung von Zu­wen­dungen an die Landes­forst­anstalt für Maß­nahmen zum Wald­umbau im Rahmen des Euro­päischen Fonds für Regionale Ent­wicklung.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Meck­lenburg-Vor­pommern gewährt mit Hilfe der Euro­päischen Fonds für regionale Ent­wicklung Zu­wen­dungen zur Unter­stützung einer nach­haltigen Ent­wicklung von beste­henden Wald­flächen zur Sicherung aller Wald­funktionen, ins­besondere der zusätz­lichen Bindung von Kohlen­dioxid.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger ist die Landes­forstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Wald­umbau (eine neue Wald­generation), auf Flächen im Eigentum des Landes und der Landes­forst­anstalt, zur Schaffung künftiger klima­angepasster und natur­naher Bestände durch Saat oder Pflanzung. Hierzu gehören Kosten für Vor­haben auf der Fläche (Beräumen der Fläche von störenden Einschlag­resten und vor­bereitende Boden­arbeiten) als Grund­lage für die Pflanzung/Aussaat, Kosten für Pflanz- und Vermehrungs­material, Kosten für die Pflanzung/Saat, unmittelbar mit der An­pflanzung/Saat verbundene Kosten zum Schutz der Wald­umbaufläche gegen Wild­schäden z. T. durch Zaun­aufbau sowie eine Kultur­pflege, d. h. Besei­tigung uner­wünschter, verdäm­mender Vegetation.

Wie wird gefördert?

Die Zuwen­dungen werden als Projekt­förderung in Form einer ein­maligen, nicht rück­zahl­baren Zuweisung für die einzelnen Maßnahmen als Anteils­finanzierung (Standar­disierte Kosten je Ein­heit) gewährt. Die Ein­heit, die eine Erstat­tung nach sich zieht, ist ein Hektar umge­baute Wald­fläche.

Wie ist das Antragsverfahren?

Zuwendungen sind nur noch digital über das Förder­portal EFRE VI (Profil) zu beantragen. Hierzu vergibt das LFI M-V auf Basis einer form­gerechten Nutzungs­erklärung die entsprechende Zugangs­berechtigung, die formlos per E-Mail für das zu beantragende Förder­programm im LFI M-V angefordert werden kann.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Weiter­führende Informationen und Rechts­grundlagen:


Sie haben Fragen?

Christian Schuldt

Telefon: 0385 6363-1275

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Ronald Bahr

Telefon: 0385 6363-1385

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