- Gegenstand und Zweck
Das Förderportal LFI M-V dient dem sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten, der elektronischen Antragstellung und der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten (Bescheiden). Das Portal ermöglicht die Übermittlung und den Abruf verfahrensbezogener Dokumente.
Betreiber des Förderportals ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
- Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Förderportal LFI M-V aktuell und künftig angebotenen Dienste. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem LFI M-V als Betreiber des Förderportals.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sowie Abänderungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer finden keine Anwendung.
- Nutzerkreis
Das Förderportal LFI M-V kann von natürlichen und juristischen Personen sowie sonstigen Vereinigungen genutzt werden.
- Anmeldung und Authentifizierung
Die Nutzung des Förderportals LFI M-V setzt eine erfolgreiche Anmeldung sowie eine sichere Authentifizierung voraus.
- Beginn des Nutzungsverhältnisses
Mit der erfolgreichen Anmeldung und Authentifizierung beginnt das Nutzungsverhältnis und der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu.
- Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten
Verwaltungsakte können mit Einwilligung des Nutzers dadurch bekannt gegeben werden, dass das LFI M-V die Verwaltungsakte über das Förderportal LFI M-V zum Abruf durch den Nutzer bereitstellt. Über die Bereitstellung erhält der Nutzer eine elektronische Benachrichtigung an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Verwaltungsakt gilt am Tag nach dem Abruf als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 2a Satz 3 VwVfG M-V). Der Abruf der Verwaltungsakte wird systemseitig protokolliert. Erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Absendung der Benachrichtigung kein Abruf, wird die Bereitstellung beendet (vgl. § 41 Abs. 2a Satz 4 VwVfG).
- Einwilligung in elektronische Bekanntgabe
Der Nutzer willigt ein, dass Verwaltungsakte des LFI M-V (Bescheide über die Gewährung, Ablehnung, Änderung oder Aufhebung einer Förderung) elektronisch durch Bereitstellung im Förderportal LFI M-V bekanntgegeben werden können.
Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Bereits wirksam bekanntgegebene Verwaltungsakte bleiben hiervon unberührt.
- Pflichten des Nutzers
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Stellen Nutzer den Verlust oder Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung der persönlichen Zugangsdaten fest, haben sie das LFI M-V unverzüglich hierüber zu informieren.
Angebote und Dienste des Förderportals LFI M-V dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken missbraucht werden.
- Datenschutz und Protokollierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der DS-GVO, dem BDSG und dem Landesdatenschutzgesetz M-V. Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des Förderportals LFI M-V sind auf unserer Internetseite abrufbar.
- Kosten
Die Nutzung des Förderportals LFI M-V ist kostenfrei.
- Verfügbarkeit
Das LFI M-V bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Förderportals LFI M-V.
Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt können zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.
- Haftung
Das LFI M-V haftet in Bezug auf das Förderportal LFI M-V nur für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den allgemeinen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
- Änderungen
Das LFI MV kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft an rechtliche oder technische Änderungen anpassen.
- Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand gilt Schwerin. Gesetzlich zwingend vorgeschriebene Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der jeweils nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.