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Nutzungs­bedingungen

für das Förderportal LFI M-V

  1. Gegen­stand und Zweck

Das Förder­portal LFI M-V dient dem sicheren elek­tronischen Aus­tausch von Doku­menten, der elek­tronischen Antrag­stellung und der elek­tronischen Bekannt­gabe von Ver­waltungs­akten (Bescheiden). Das Portal ermöglicht die Über­mittlung und den Abruf ver­fahrens­bezogener Dokumente.

Betreiber des Förder­portals ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

 

  1. Geltungs­bereich

Diese Nutzungs­bedingungen gelten für alle im Förder­portal LFI M-V aktuell und künftig angebotenen Dienste. Sie regeln das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem LFI M-V als Betreiber des Förder­portals.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Nutzers sowie Abänderungen dieser Nutzungs­vereinbarung durch den Nutzer finden keine Anwendung.

 

  1. Nutzer­kreis

Das Förder­portal LFI M-V kann von natürlichen und juristischen Personen sowie sonstigen Verei­nigungen genutzt werden.

 

  1. Anmeldung und Authen­tifizierung

Die Nutzung des Förder­portals LFI M-V setzt eine erfolg­reiche Anmeldung sowie eine sichere Authen­tifizierung voraus.

 

  1. Beginn des Nutzungs­verhältnisses

Mit der erfolg­reichen Anmeldung und Authen­tifizierung beginnt das Nutzungs­verhältnis und der Nutzer stimmt diesen Nutzungs­bedingungen zu.

 

  1. Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungs­akten

Verwaltungs­akte können mit Ein­willigung des Nutzers dadurch bekannt gegeben werden, dass das LFI M-V die Verwaltungs­akte über das Förder­portal LFI M-V zum Abruf durch den Nutzer bereit­stellt. Über die Bereit­stellung erhält der Nutzer eine elek­tronische Benach­richtigung an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Verwaltungs­akt gilt am Tag nach dem Abruf als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 2a Satz 3 VwVfG M-V). Der Abruf der Verwaltungs­akte wird system­seitig proto­kolliert. Erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Absendung der Benach­richtigung kein Abruf, wird die Bereit­stellung beendet (vgl. § 41 Abs. 2a Satz 4 VwVfG).

 

  1. Ein­willigung in elek­tronische Bekannt­gabe

Der Nutzer willigt ein, dass Verwaltungs­akte des LFI M-V (Bescheide über die Gewährung, Ab­lehnung, Änderung oder Auf­hebung einer Förderung) elek­tronisch durch Bereit­stellung im Förder­portal LFI M-V bekannt­gegeben werden können.

Die Ein­willigung kann jederzeit für die Zukunft wider­rufen werden.  Bereits wirksam bekannt­gegebene Verwaltungs­akte bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Pflichten des Nutzers

Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangs­daten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Stellen Nutzer den Verlust oder Dieb­stahl, die miss­bräuchliche Verwendung oder sonstige nicht auto­risierte Nutzung der persönlichen Zugangs­daten fest, haben sie das LFI M-V unver­züglich hierüber zu informieren.

Angebote und Dienste des Förder­portals LFI M-V dürfen nicht zu kommer­ziellen Zwecken missbraucht werden.

 

  1. Daten­schutz und Protokol­lierung

Die Verar­beitung personen­bezogener Daten erfolgt nach der DS-GVO, dem BDSG und dem Landes­datenschutz­gesetz M-V.  Hinweise über die Verar­beitung personen­bezogener Daten bei der Nutzung des Förder­portals LFI M-V sind auf unserer Internetseite abrufbar.

 

  1. Kosten

Die Nutzung des Förder­portals LFI M-V ist kostenfrei.

 

  1. Verfüg­barkeit

Das LFI M-V bemüht sich um eine möglichst unter­brechungs­freie Verfüg­barkeit des Förder­portals LFI M-V.

Wartungs­arbeiten, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt können zu Ein­schränkungen der Verfüg­barkeit führen.

Ein Anspruch auf jeder­zeitige Verfüg­barkeit besteht nicht.

 

  1. Haftung

Das LFI M-V haftet in Bezug auf das Förder­portal LFI M-V nur für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit nach den allgemeinen Vor­schriften. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen aus­geschlossen.  

 

  1. Änderungen

Das LFI MV kann diese Nutzungs­bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft an recht­liche oder technische Änderungen anpassen.

 

  1. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland.

Als Erfüllungs­ort und ausschließlicher Gerichts­stand gilt Schwerin. Gesetzlich zwingend vorgeschriebene Gerichts­stände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs­vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durch­führbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der jeweils nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem  Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

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