Springe direkt zu:

Aufsicht

Das Landesförderinstitut M-V unterliegt der Fachaufsicht des Landes.

Abhängig vom einzelnen Förderprogramm obliegt die Aufsicht dem jeweils zuständigen Fachminister.
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben hat der Fachminister gegenüber dem LFI M-V Weisungsbefugnis und kann von diesem Auskünfte und Unterlagen anfordern sowie Prüfungen durchführen.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben