Abhängig vom einzelnen Förderprogramm obliegt die Aufsicht dem jeweils zuständigen Fachminister.
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben hat der Fachminister gegenüber dem LFI M-V Weisungsbefugnis und kann von diesem Auskünfte und Unterlagen anfordern sowie Prüfungen durchführen.
Aufsicht
Das Landesförderinstitut M-V unterliegt der Fachaufsicht des Landes