Springe direkt zu:

Förderjahr 2024

Statement der Geschäftsleitung

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 286 Mit­arbeitenden konnte auch 2024 die Stärkung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach­haltig unter­stützen.

Die Unternehmen im nord­östlichen Bundes­land erreichten im vergangenen Jahr, im Gegensatz zum Bundes­trend, ein deutliches Wirtschafts­wachstum. Trotz schwieriger Heraus­forderungen wie erheblich gestiegener Energie- und Rohstoff­preise oder des anhaltenden Fachkräfte­mangels zeigten sich die Unter­nehmen insgesamt robust.

So stieg das Brutto­inlands­produkt des Landes im ersten Halb­jahr 2024 um 3,1 % gegen­über dem ersten Halb­jahr des Vor­jahres, wie aus den Zahlen des Statistischen Amtes in Schwerin hervorgeht. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern in den ersten beiden Quartalen das größte Wirtschafts­wachstum aller 16 Bundes­länder. Im Bundes­durchschnitt ging das Brutto­inlands­produkt um 0,2 % zurück.

Der positive Trend für Mecklenburg-Vorpommern hielt auch im zweiten Halb­jahr weiter an.
Nach Berechnungen des Ifo-Instituts stieg die Wirtschafts­leistung Mecklenburg-Vorpommerns im 3. Quartal noch einmal um 1 % gegen­über dem Vor­quartal. Die Hälfte aller Bundes­länder hatte dagegen einen Rück­gang zu verzeichnen.

Den Grund für die gute Ent­wicklung führt das Statistische Amt vor allem auf den kräftigen Anstieg der Brutto­wert­schöpfung im verarbeitenden Gewerbe zurück. Einfluss darauf dürfte auch die Stabili­sierung und Ver­besserung der Situation in der maritimen Industrie haben.
Dagegen verzeichneten die Dienstleistungs­bereiche laut Statistiker einen geringeren Anstieg.
In der Land- und Forst­wirtschaft sowie in der Fischerei Mecklenburg-Vorpommerns ging die Brutto­wert­schöpfung leicht zurück.

Über uns

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist es von enormer Bedeutung, den attraktiven Wirtschafts­standort in den Bereichen Wirtschaft, Infra­struktur, Wohn­raum, Forst und Klima zu stärken. In unserem Port­folio befinden sich zahl­reiche Förder­programme, die einen großen Beitrag dazu leisten.

Im Förderjahr 2024 konnten 2.938 Förder­bescheide mit einem Gesamt­förder­volumen von 584,7 Mio. EUR aus­gereicht werden. Im Vergleich zum Vor­jahr verzeichnen wir einen Rück­gang der Bewilligungen von 9.722 auf 2.938. Dies resultiert im Wesent­lichen aus dem Aus­laufen der Corona-Programme.

Mit diesem Statement möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Förder­bereiche geben.


Ergeb­nisse in den Förder­bereichen

Förderbereich Wirtschafts­entwicklung

Das deutschland­weit wichtigste Investitions­förderprogramm „Gemein­schafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur“ (GRW) wurde sowohl für die gewerb­liche Wirt­schaft als auch die wirtschaft­snahe Infra­struktur auf hohem Niveau fortgesetzt.

Für Unternehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft konnten ganz über­wiegend Investi­tionen von kleinen Unter­nehmen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes unter­stützt werden, wobei im Durch­schnitt je Investition ca. 450.000 EUR Zuschuss vergeben wurde.

Für die wirtschafts­nahe Infra­struktur, als deren Träger vor allem Gemeinden und Land­kreise fungieren, konnte eine gestiegene Bedeutung mit Investitions­zuschüssen von über 120 Mio. EUR verzeichnet werden. Neben touristischen Entwicklungs­vorhaben, die gut ein Drittel der Vorhaben ausmachten, bildeten Maßnahmen für die Planung und den Ausbau von Gewerbe­gebieten sowie die An­bindung von Gewerbe­betrieben einen Schwer­punkt. Zudem konnten technologie­orientierte und innovative Vorhaben sowie zahl­reiche Bildungs­einrichtungen unter­stützt werden.

Als weitere Maßnahme der infra­strukturellen Ent­wicklung des Landes ist die Förderung von Hafen­infra­struktur, auch aufgrund des Sonder­programms Trans­formation der ost­deutschen Raffinerie­standorte und Häfen, für das der Bund und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam ca. 200 Mio. EUR auf­brachten, deutlich angewachsen.
Neben der GRW wurde für die Wirt­schaft mit kontinuierlich hoher Nach­frage die Förderung von Messe­auftritten durch­geführt.

Zusätzlich zur klassischen Wirtschafts­förderung werden in der Abteilung Wirtschafts­entwicklung auch Programme mit gefächerter Ziel­setzung, die ein breites Spektrum gesamt­gesellschaftlicher An­liegen betreffen (z. B. die Förderung von Tier­heimen), bearbeitet.

Haupt­sächlich mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, welcher nun in der sechsten Förder­periode im Zeit­raum 2021 bis 2027 wirkt (EFRE VI), wird das Klimaschutz­programm betrieben. Dieses wird differenziert nach Vorhaben wirtschaft­licher Organisationen, nicht­wirtschaftlicher Organisationen sowie der Klimaschutz­kampagnen angeboten.

Bedeutsam ist hier der digitale Wandel, der im laufenden Programm für eine zunehmend digitalisierte Kommuni­kation mit den Antrag­stellern sorgen wird.

Die Entwicklung der Ländlichen Gestaltungs­räume (LGR) wurde in 2024 fortgeführt. Hierbei werden Maßnahmen, welche die Kommunen dabei unter­stützen sollen, vor Ort bestehende Heraus­forderungen und Problem­lagen vorrangig aus dem Bereich der Daseins­vorsorge zu bewältigen, gefördert. Dies gilt insbesondere für gemeinde­übergreifende Maßnahmen in den Handlungs­feldern Mobilität/Erreichbar­keit, Nah­versorgung, Gesund­heit, Bildung, Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemein­schaft.

Weiterhin wurden Maßnahmen der Forst­wirtschaft unter­stützt, wobei EFRE-finanzierte umwelt­orientierte Vorhaben wie Moor­vernässung und Renaturierung für die Förder­periode EFRE VI umgesetzt werden.

Der Bereich de­r Kunst- und Kultur­förderung stellt ebenfalls einen wichtigen Anteil an den gesellschaftlich orientierten Förder­programmen des Landes dar. Hierbei werden kulturelle Projekte gefördert, Stipendien vergeben sowie nach wie vor Unterstützungs­leistungen für krisen­bedingte Härten angeboten.

Als neue Aufgabe ist die Prüfung der Verwendung­snachweise für Unter­stützungen von Kommunen als Sonder­bedarfs­zuweisung hinzu­getreten.

Für sämtliche genannten Programme wird tendenziell eine Fort­führung oder Stärkung in den Folge­jahren erwartet.


Förderbereich Stadt- und Raumentwicklung

Seit Beginn der Städtebau­förderung in Mecklenburg-Vorpommern, im Jahr 1991, werden Finanz­hilfen des Bundes und des Landes für die Er­haltung und Verbesserung der Städte und Gemeinden eingesetzt. Als Leit­programm hat die Städtebau­förderung die zukunfts­orientierte, nachhaltige und moderne Entwicklung unserer Wohn- und Lebens­räume zum Ziel.

Das Handlungs­feld der Städtebau­förderung ist breit gefächert und bedient stadtentwicklungs­politische, soziale, wirtschaft­liche, kulturelle und zunehmend auch ökologische Strategien. In 2024 wurden den in die Förderung aufgenommenen Kommunen durch die Städtebau­förderprogramme „Lebendige Zentren", „Sozialer Zusammen­halt" und „Wachstum und nach­haltige Entwicklung" inklusive der kommunalen Eigenanteile 82 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Im Mittel­punkt der Städtebau­förderung 2024 standen bauliche Investitionen in Bildungs- und Kultur­projekte. Für einen Teil der größten Bau­projekte wurde im Landes­förder­institut durch „bau­fachliche Prüfungen“ die Angemessen­heit der Kosten, die Wirtschaftlich­keit und die Zweck­mäßigkeit der Investitionen begutachtet.

Weitere investitions­intensive Schulneubau- oder Schulsanierungs­vorhaben in Mecklenburg- Vorpommern, die durch zusätzliche EU-, Bund- und Landes­programme der vergangenen Jahre angeschoben wurden, konnten in 2024 erfolgreich fertig­gestellt werden. So wurden in 2024 mit Hilfe von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 42,5 Mio. EUR Zuwendungen für acht Schulbau­projekte mit einem Gesamt­investitions­volumen in Höhe von 76 Mio. EUR zweck­entsprechend ein­gesetzt.

Mit dem Startchancen-Programm steht in Mecklenburg-Vorpommern das nächste Schul­investitions­programm in den Start­löchern. Über einen Zeitraum von zehn Jahren stehen zusätzliche Finanz­hilfen für ausgewählte Start­chancen-Schulen bereit. Mit den Förder­mitteln wird u. a. in Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungs­maßnahmen investiert, zudem werden hochwertige Aus­stattungen erworben.

Auch im Rahmen der neu angelaufenen EFRE Förder­periode wurden die ersten Anträge bearbeitet. Im Förder­bereich Stadt- und Raum­entwicklung werden die Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infra­struktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von inner­städtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales bewilligt, ausgezahlt und die zweck­gerechte Verwendung geprüft.

Die zahlreichen Förder­möglichkeiten der Sport­förderung wurden auch in 2024 ausgeschöpft. EU-, Bundes- und Landes­mittel wurden für bauliche Investitionen in unterschiedliche Projekte im gesamten Bundes­land und für Sport­ereignisse sowie Wett­kämpfe gebunden und genutzt. Der Einsatz zusätzlicher Mittel aus dem Europäischen Landwirtschafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird für die kommenden Jahre zu einem wichtigen Baustein bei der Stärkung der ländlichen Regionen.

Von den im Sonder­programm Stadt und Land für den Ausbau der Radverkehrs­infrastruktur für kommunale Projekte zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von knapp 70 Mio. EUR konnten für bereits getätigte Investitionen und auch zeitnah anstehende Bau­arbeiten in 2024 mehr als 20 Mio. EUR an die Kommunen ausgereicht werden. Mit Ablauf des Jahres 2024 wurde die über­wiegende Anzahl der Verwendungs­nachweis­prüfungen über Landes­mittel in Höhe von 17 Mio. EUR für die Sanierung von 112 Kirchen abgeschlossen. Bei den Kirchen handelt es sich ganz über­wiegend um Dorfkirchen in Mecklenburg und Vorpommern.


Förderbereich Wohnen

Das Ziel der Wohnraumförderung ist, einen Beitrag zur Schaffung von lebens­wertem und bezahl­barem Wohn­raum zu leisten.

In den für das Land Mecklenburg-Vorpommern abgewickelten Programmen der Sozialen Wohnraum­förderung war auch in 2024 trotz unverändert hoher Baustoff­preise, angesichts der attraktiven Förder­konditionen, eine große Nach­frage zu verzeichnen. Unter der Richt­linie Wohnungsbau Sozial (Neubau­förderung) wurden im Jahr 2024 Bewilligungs­bescheide bzw. Zu­sicherungen über ins­gesamt rd. 100 Mio. EUR aus­gereicht. Die Anzahl der damit in 2024 geförderten Neubau-Sozial­miet­wohnungen beläuft sich auf 512 Wohn­einheiten. Fertig­gestellt wurden in 2024 insgesamt 127 geförderte neu gebaute Sozial­wohnungen. Der Gesamt­bestand der mit der Förderung Wohnungs­bau Sozial neu geschaffenen und fertig­gestellten Wohnungen erhöht sich damit auf 999 Wohn­einheiten.

In der Sparte der Modernisierungs­programme wurde das Landes-Programm Personen­aufzüge/Lifte, barriere­armes Wohnen unverändert stark nachgefragt. Nach Auf­hebung des Antrags­annahme­stopps im April 2024 wurden 717 Anträge bearbeitet. Des Weiteren wurden zwei Vorhaben aus dem Klima­schutz­programm-Effizienz­haus 85 durch eine Gewährung von Zuschüssen gefördert.

Durch die An­hebung der Einkommens­grenzen zur Förderung von Bau­maßnahmen am selbst­genutzten Wohn­raum wurden auch Förderungen aus dem Programm Modernisierungs­darlehen zunehmend nachgefragt. Die Zahl der Anträge erhöhte sich auf 38.

Aus dem Sonder­programm zur Förderung der Instand­setzung von Wohn­raum für benach­teiligte Haus­halte waren 17 Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für bauliche Maß­nahmen zur einfachen Her­richtung von leer­stehenden Wohnungen für einkommens­schwache Haus­halte bzw. Asyl- und Schutz­suchende zu bearbeiten.

Im Rückbau­programm, als Bestand­teil des Städtebau­förderungs­programms „Wachs­tum und nach­haltige Erneuerung“, wurden Zuwendungs­bescheide für drei Gesamt­maßnahmen zur Förderung des Rück­baus leer­stehender Wohnungen erteilt.

Mit den Programmen aus dem DigitalPakt sorgen Bund und Länder seit 2019 für eine bessere digitale Ausstattung in den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle öffentlichen und freien Schulen von den bereit­gestellten Mitteln. Im Förder­jahr 2024 konnten letzte Bewilligungen unter weiterer Beschleunigung des Mittel­abflusses frist­gerecht ab­geschlossen werden.

Eine Fort­setzung der Förderung von IT-Infrastruktur an deutschen Schulen durch Bund und Länder über einen „Digitalpakt 2.0“ wurde politisch in Aussicht gestellt.

Der Förder­bereich Wohnen ist neben seiner originären Tätigkeit mit der Bearbeitung von Sonder­aufgaben betraut. Hierzu zählen die Krisen­hilfen, die zur Zeit der Corona-Pandemie oder in der Phase der Energie­verknappung und -verteuerung ausgereicht wurden. Hier gilt es, nahezu 60.000 Einzelfälle mit einer bewilligten Summe von rd. 1,6 Mrd. EUR zum Abschluss zu bringen.


* * *

Wir danken der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Wertschätzung unserer Arbeit, für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Wir haben uns den Herausforderungen 2024 gestellt und möchten in 2025 weiter daran anknüpfen. Für die hervorragende Arbeit im Förderjahr 2024 möchten wir unserem Team danken.

Geschäfts­leitung

Robert Fankhauser

Telefon: 0385 6363-1204

E-Mail senden
Robert Fankhauser - Geschäftsleitung LFI M-V

Geschäfts­leitung

Karsten Hohensee

Telefon: 0385 6363-1201

E-Mail senden
Karsten Hohensee - Geschäftsleitung LFI M-V
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben