Das deutschlandweit wichtigste Investitionsförderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur auf hohem Niveau fortgesetzt.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft konnten ganz überwiegend Investitionen von kleinen Unternehmen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes unterstützt werden, wobei im Durchschnitt je Investition ca. 450.000 EUR Zuschuss vergeben wurde.
Für die wirtschaftsnahe Infrastruktur, als deren Träger vor allem Gemeinden und Landkreise fungieren, konnte eine gestiegene Bedeutung mit Investitionszuschüssen von über 120 Mio. EUR verzeichnet werden. Neben touristischen Entwicklungsvorhaben, die gut ein Drittel der Vorhaben ausmachten, bildeten Maßnahmen für die Planung und den Ausbau von Gewerbegebieten sowie die Anbindung von Gewerbebetrieben einen Schwerpunkt. Zudem konnten technologieorientierte und innovative Vorhaben sowie zahlreiche Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
Als weitere Maßnahme der infrastrukturellen Entwicklung des Landes ist die Förderung von Hafeninfrastruktur, auch aufgrund des Sonderprogramms Transformation der ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen, für das der Bund und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam ca. 200 Mio. EUR aufbrachten, deutlich angewachsen.
Neben der GRW wurde für die Wirtschaft mit kontinuierlich hoher Nachfrage die Förderung von Messeauftritten durchgeführt.
Zusätzlich zur klassischen Wirtschaftsförderung werden in der Abteilung Wirtschaftsentwicklung auch Programme mit gefächerter Zielsetzung, die ein breites Spektrum gesamtgesellschaftlicher Anliegen betreffen (z. B. die Förderung von Tierheimen), bearbeitet.
Hauptsächlich mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, welcher nun in der sechsten Förderperiode im Zeitraum 2021 bis 2027 wirkt (EFRE VI), wird das Klimaschutzprogramm betrieben. Dieses wird differenziert nach Vorhaben wirtschaftlicher Organisationen, nichtwirtschaftlicher Organisationen sowie der Klimaschutzkampagnen angeboten.
Bedeutsam ist hier der digitale Wandel, der im laufenden Programm für eine zunehmend digitalisierte Kommunikation mit den Antragstellern sorgen wird.
Die Entwicklung der Ländlichen Gestaltungsräume (LGR) wurde in 2024 fortgeführt. Hierbei werden Maßnahmen, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Bereich der Daseinsvorsorge zu bewältigen, gefördert. Dies gilt insbesondere für gemeindeübergreifende Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung, Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft.
Weiterhin wurden Maßnahmen der Forstwirtschaft unterstützt, wobei EFRE-finanzierte umweltorientierte Vorhaben wie Moorvernässung und Renaturierung für die Förderperiode EFRE VI umgesetzt werden.
Der Bereich der Kunst- und Kulturförderung stellt ebenfalls einen wichtigen Anteil an den gesellschaftlich orientierten Förderprogrammen des Landes dar. Hierbei werden kulturelle Projekte gefördert, Stipendien vergeben sowie nach wie vor Unterstützungsleistungen für krisenbedingte Härten angeboten.
Als neue Aufgabe ist die Prüfung der Verwendungsnachweise für Unterstützungen von Kommunen als Sonderbedarfszuweisung hinzugetreten.
Für sämtliche genannten Programme wird tendenziell eine Fortführung oder Stärkung in den Folgejahren erwartet.