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Förderjahr 2025

Statement der Geschäftsleitung

Das Förderjahr 2025 war von einer stabilen, moderat wachsenden wirtschaft­lichen Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern geprägt. Nach Angaben des Statis­tischen Amtes Mecklenburg‑Vorpommern stieg das Brutto­inlands­produkt im Jahr 2025 preis­bereinigt um 1,4 % und lag damit über dem Bundes­durchschnitt von 0,2 %.

Im mehr­jährigen Vergleich zeigt sich eine insgesamt positive Entwicklung: Seit 2020 wuchs die Wirtschaft im Land um etwa 5,0 % und damit leicht stärker als im Bundes­durchschnitt. Impulse kamen insbesondere aus dem Produzierenden Gewerbe und dem Verarbeitenden Gewerbe, während sich der Dienstleistungs­bereich stabil entwickelte.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Förderung ein zentraler Baustein, um Inves­titionen zu ermöglichen, Trans­formation zu begleiten und wirtschaftl­iche Impulse zu setzen.

Über uns

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist es von großer Bedeutung, den attraktiven Wirtschafts­standort in den Bereichen Wirtschaft, Infra­struktur, Wohn­raum, sowie Klima und Umwelt nachhaltig zu stärken. In unserem Port­folio befinden sich zahl­reiche Förder­programme, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Im Förderjahr 2025 konnten 2.626 Förder­bescheide mit einem Gesamt­förder­volumen von 416,3 Mio. EUR aus­gereicht werden. Im Vergleich zum Vor­jahr ist damit ein weiterer Rück­gang der Bewilligungen und des Fördervolumens zu verzeichnen. Dies ist im Wesent­lichen auf das Aus­laufen der Corona-bedingten Unterstützungsprogramme zurückzuführen.

Mit dden folgenden Ausführungen möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere zentralen Förder­bereiche und deren Entwicklung geben.


Ergeb­nisse in den Förder­bereichen

Förderbereich Wirtschafts­entwicklung

Das deutschlandweit wichtigste Investitions­förder­programm „Gemeinschafts­aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirt­schafts­struktur“ (GRW) wurde im Förder­jahr weiterhin sowohl im Bereich der gewerblichen Wirtschaft als auch der wirtschafts­nahen Infrastruktur auf hohem Niveau umgesetzt.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft konnten insbesondere Investitionen kleiner Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe gefördert werden. Der durchschnittlich bewilligte Zuschuss lag dabei bei rund 450 T€ je Vorhaben.

Die wirtschafts­nahe Infrastruktur, getragen vor allem von Gemeinden und Landkreisen, hat weiter an Bedeutung gewonnen. Insgesamt wurden Investitions­zuschüsse von über 120 Mio. € bereitgestellt. Neben touristischen Entwicklungs­vorhaben, die mehr als ein Drittel der Projekte ausmachten, bildeten Maßnahmen zur Planung und Erschließung von Gewerbegebieten sowie zur Anbindung von Unternehmen einen zentralen Schwerpunkt. Ergänzend wurden technologie­orientierte und innovative Vorhaben sowie zahlreiche Bildungs­einrichtungen unterstützt.

Ein deutlicher Zuwachs ist zudem bei der Förderung der Hafen­infrastruktur zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf das Sonder­programm „Transformation der ostdeutschen Raffinerie­standorte und Häfen“ zurückzuführen, für das Bund und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam rund 200 Mio. € bereitgestellt haben.

Neben der GRW blieb auch die Förderung von Messe­auftritten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage ein wichtiger Bestandteil der Wirtschafts­förderung.

Ergänzend zur klassischen Wirtschafts­förderung werden in der Abteilung Wirtschafts­entwicklung Programme mit unter­schiedlichen Zielrichtungen umgesetzt, die ein breites Spektrum gesell­schaftlicher Themen adressieren. Hierzu zählen unter anderem die Kultur­förderung, forst­wirtschaftliche Programme sowie die Unterstützung von Tierheimen.

Das Klimaschutz­programm des Landes wird im Wesentlichen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der aktuellen Förder­periode (EFRE VI, 2021 bis 2027) finanziert. Es richtet sich gleichermaßen an wirtschaftliche und nicht­wirtschaftliche Organisationen sowie an Maßnahmen im Bereich der Klima­schutz­kommunikation.

Zunehmend prägend ist hierbei der digitale Wandel, der insbesondere eine weiter fortschreitende Digitalisierung der Kommunikation mit den Antrag­stellenden ermöglicht.

Die Entwicklung der Ländlichen Gestaltungs­räume (LGR) wurde im Jahr 2025 fortgesetzt. Gefördert werden Maßnahmen, die Kommunen bei der Bewältigung von Heraus­forderungen insbesondere im Bereich der Daseins­vorsorge unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf gemeinde­übergreifenden Projekten in den Handlungs­feldern Mobilität und Erreich­barkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung, Kinder­betreuung, Kultur sowie Zusammenarbeit und Gemeinschaft.

Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Forst­wirtschaft unterstützt. Im Mittelpunkt stehen hierbei umwelt­orientierte Vorhaben wie Moor­vernässung und Renaturierung, die im Rahmen der EFRE-Förder­periode umgesetzt werden.

Auch die Kunst- und Kultur­förderung stellt weiterhin einen bedeutenden Bestandteil der gesell­schafts­orientierten Programme des Landes dar. Gefördert werden kulturelle Projekte, Stipendien sowie Unterstützungs­leistungen zur Bewältigung krisen­bedingter Belastungen.

Das Programm zur Förderung von Balkon­kraftwerken wurde bis Ende des Jahres 2027 verlängert und richtet sich weiterhin ausschließlich an Mieterinnen und Mieter.

Die bislang auf die Prüfung von Verwendungs­nachweisen beschränkte Zuständigkeit im Bereich der Sonder­bedarfs­zuweisungen wurde gezielt als Vorbereitung auf die vollständige Übernahme der Programm­bearbeitung genutzt. Die Übertragung dieser Aufgabe ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Gefördert werden hierbei unter anderem Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes sowie weitere kommunale Pflicht- und freiwillige Aufgaben.

Von besonderer Bedeutung für die Weiter­entwicklung der Wirtschafts­förderung waren die umfassenden Reformen und Vereinfachungen im Regelwerk der Zuwendungen auf Grundlage der Verwaltungs­vorschriften zu § 44 LHO M‑V. Diese wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Finanz­ministerium, den Ressorts und den nachgeordneten Bewilligungs­behörden erarbeitet.

Im Ergebnis konnten beschleunigte Auszahlungs­verfahren, vereinfachte Nachweis­führungen sowie verkürzte Prüfprozesse – insbesondere im Bereich bau­fachlicher Bewertungen – realisiert werden. Gleichzeitig bilden diese Anpassungen eine wesentliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Förder­verfahren.

Für die dargestellten Programme wird insgesamt eine Fortführung beziehungsweise teilweise Intensivierung in den kommenden Jahren erwartet.


Förderbereich Stadt- und Raumentwicklung

Die Förderung von Sport­stätten in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) trägt zur Verbesserung der Grundversorgung mit Sport­stätten für den Vereins- und Schulsport in ländlich geprägten Gemeinden bei. In der im Jahr 2025 abgeschlossenen Förder­periode wurden 76 kommunale Sport­stätten mit 20,8 Mio. EUR und 123 vereins­eigene Sport­stätten mit 13,4 Mio. EUR unterstützt. Die EU-Mittel wurden überwiegend für Neubau-, Sanierungs- und Instandsetzungs­maßnahmen eingesetzt.

Im Rahmen der angelaufenen ELER-Förder­periode gingen im Jahr 2025 47 Anträge auf Sport­stätten­förderung digital ein. Insgesamt stehen in der Förder­periode bis 2027 21,5 Mio. EUR zur Verfügung.

Ergänzend zur Sport­förderung mit EU-Mitteln wurden aus Landesmitteln für bauliche Investitionen, Sport­ereignisse, Aufwendungen der Sportler sowie besondere Sport­förderungen 14,5 Mio. EUR gebunden.

Mit dem Neubau der multi­funktionalen Radsport­halle am Bundes­stützpunkt in Schwerin wurde begonnen. Im Jahr 2025 konnten die Stützpfähle gestellt und der Rohbau für den Sozial­trakt fertiggestellt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2025 7,8 Mio. EUR aus Bundes- und Landesmitteln ausgezahlt. Es entsteht eine multi­funktionale Radsport­halle mit Radsport­bahn, Funktions- und Trainings­räumen sowie ein Spielfeld, das für Handball, Volleyball und Freizeit­sport zur Verfügung stehen wird.

Die Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wieder­nutzbar­machtung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien dient der Unterstützung der nachhaltigen Siedlungs­entwicklung in kleinstädtisch geprägten Gemeinden aus Förder­mitteln des ELER. Durch die Zuwendungen konnten bis zum Abschluss der Förder­periode in 2025 mit 89 Mio. EUR 75 Förder­vorhaben von Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften unterstützt werden. Die Förder­schwerpunkte lagen insbesondere in der Rekultivierung von Deponien sowie in der Sanierung und dem Neubau von öffentlichen Gemein­bedarfs­einrichtungen wie Schulen, Kitas und Straßen.

Die Städte­bau­förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Drittel­finanzierung von Bund, Land und jeweils der beteiligten Kommune.

Im Jahr 2025 wurden für 46 Vorhaben durch die Städte­bauförderprogramme „Lebendige Zentren", „Sozialer Zusammenhalt", „Wachstum und nachhaltige Entwicklung" sowie das landeseigene Programm Finanz­hilfen in Höhe von rund 28,5 Mio. EUR jeweils von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen diese Finanz­hilfen um weitere rund 28 Mio. EUR. Ein Großteil der Mittel fließt in Schul­bau­projekte. Des Weiteren werden die Mittel überwiegend für Straßen, Gehwege, Plätze, Radwege sowie für Gemein­bedarfs- und Folge­einrichtungen wie Kitas, Horte und Kultur­einrichtungen eingesetzt. Zudem erfolgen Förderungen für private Bau­maßnahmen zur Beseitigung städte­baulicher Missstände sowie für Rückbau­projekte.

Nahezu 73 Mio. EUR Finanz­hilfen wurden vor einigen Jahren für die Verbesserung der Bildungs­infrastruktur unter Pandemie­bedingungen zur Verfügung gestellt. Von den 73 in die Förderung aufgenommenen, teils aufwendigen Investitions­vorhaben konnten bis zum diesjährigen Jahres­abschluss mehr als 75 Prozent baulich abgeschlossen werden. Der Abschluss der restlichen Vorhaben ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Von den im Programm Kommunal­investitions­förderung für die Verbesserung der Schul­infrastruktur finanz­schwacher Gemeinden und Gemeinde­verbände zur Verfügung gestellten Bundes­finanzhilfen in Höhe von 75 Mio. EUR konnten für bereits fertiggestellte und noch in der Umsetzung befindliche Projekte zwischenzeitlich mehr als 57 Mio. EUR an die berechtigten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden.

Rein aus Landesmitteln wurden nach Durchführung eines Auswahl­verfahrens für 11 Schul­standorte Zuwendungen in Höhe von insgesamt 39,5 Mio. EUR bewilligt. Bis einschließlich 2025 konnten für bereits getätigte Investitionen mehr als 11 Mio. EUR an die Träger der Schulen ausgereicht werden. Damit wird die Schul­infrastruktur nachhaltig gestärkt.

Ebenso stehen für die Mittel- und Ober­zentren Mecklenburg-Vorpommerns bis 2027 Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von inner­städtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Orts­zentren) sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 113 Mio. EUR zur Verfügung. In diesem Investitions­programm wurden bisher 20 Anträge mit einem Mittel­volumen von rund 66,3 Mio. EUR teilweise digital eingereicht. Davon wurden die ersten fünf Projekte (20,2 Mio. EUR) im Jahr 2025 bewilligt.

Im Rahmen des auslaufenden ELER-Programms Schlösser und Parks wurden für 16 Vorhaben Auszahlungen veranlasst und zum Teil Verwendungs­nachweise geprüft. Die verbleibenden Verwendungs­nachweise werden Anfang 2026 fristgerecht abgeschlossen. Insgesamt wurden bisher in diesem Förder­programm rund 63 Mio. EUR für den Schutz und die Erhaltung des Kultur­erbes in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

In der anlaufenden Förder­periode des ELER-Programms Schlösser und Parks werden digital bis zu 5 Anträge erwartet. Bei den Vorhaben handelt es sich überwiegend um Zuweisungen für landeseigene Schlösser. Das Mittel­volumen bis 2027 beträgt insgesamt 30 Mio. EUR.

Auch im Jahr 2025 wurden im Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kosten­intensive Hoch­bau- und Wasser­bau­projekte im Rahmen der sogenannten bau­fachlichen Prüfung begutachtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Angemessenheit der Kosten, die Wirtschaftlichkeit sowie die Zweck­mäßigkeit der Investitionen.

Das vom Bund im Jahr 2020 aufgelegte Sonderprogramm „Stadt und Land“ für den Ausbau der Radverkehrs­infrastruktur wurde in diesem Jahr in den Klima- und Transformations­fonds integriert. Dadurch profitiert Mecklenburg-Vorpommern von einer Aufstockung der Mittel in Höhe von knapp 28 Mio. EUR. Im Landes­förderinstitut konnten sämtliche bis einschließlich 2025 für Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 49 Mio. EUR in mehr als 100 Rad­infrastruktur­projekten gebunden und ausgezahlt werden. Zwei­drittel der kommunalen Projekte, wie beispielsweise der Neubau oder Ausbau von Radwegen, wurden bereits baulich abgeschlossen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Pflicht zur Zahlung von Straßen­ausbau­beiträgen durch eine Änderung des Kommunal­abgaben­gesetzes abgeschafft.
Die Beiträge stellten für viele Grundstücks­eigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung dar und die Erhebung war für Kommunen mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Für Straßen­bau­projekte, die in den Jahren 2018 oder 2019 begonnen wurden, können Kommunen beim Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eine Erstattung des Beitrags­ausfalls beantragen. Seit dem Wegfall der Beitrags­pflicht sind 392 Anträge auf Erstattung eingegangen und bearbeitet worden. Insgesamt wurden bisher rund 46 Mio. EUR als Kompensation für den Wegfall der Beitrags­pflicht an die Kommunen ausgereicht. Für Maßnahmen ab dem Jahr 2020 erfolgt die Kompensation durch eine pauschale Mittel­zuweisung an die Kommunen über den kommunalen Finanz­ausgleich.


Förderbereich Wohnen

Ziel der Wohnraum­förderung ist es, einen Beitrag zur Schaffung von lebens­wertem und bezahl­barem Wohn­raum zu leisten.

In den für das Land Mecklenburg-Vorpommern abgewickelten Programmen der sozialen Wohnraum­förderung war auch im Jahr 2025 trotz weiterhin hoher Baustoffpreise eine anhaltend hohe Nachfrage in den Beratungs­gesprächen zu verzeichnen. Diese spiegelte sich im Berichtsjahr jedoch noch nicht vollständig in der Anzahl der Antrag­stellungen wider.

Gleichwohl wurden im Rahmen der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (Neubau­förderung) im Jahr 2025 Bewilligungs­bescheide bzw. Förder­zusicherungen in Höhe von insgesamt rund 39,54 Mio. EUR erteilt. Damit konnten 184 Neubau-Sozial­mietwohnungen gefördert werden. Im selben Jahr wurden insgesamt 251 geförderte neu errichtete Sozial­wohnungen fertiggestellt. Der Gesamt­bestand der im Rahmen der Förderung Wohnungsbau Sozial neu geschaffenen und fertiggestellten Wohnungen erhöhte sich damit auf 1.236 Wohn­einheiten.

Im Bereich der Modernisierungs­programme wurde das Landesprogramm Personen­aufzüge/Lifte, barriere­armes Wohnen weiterhin stark nachgefragt. Nach Aufhebung des Antrags­annahme­stopps zum 01. Juli 2025 wurden 646 Anträge bearbeitet.

Aus dem Programm Modernisierungs­darlehen wurden 22 Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Modernisierungs­maßnahmen an Bestands­immobilien bearbeitet.

Im Sonder­programm zur Förderung der Instand­setzung von Wohn­raum für benach­teiligte Haus­halte wurden 5 Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von leerstehenden Wohnungen für einkommens­schwache Haus­halte bzw. Asyl- und Schutz­suchende bearbeitet.

Im Rückbau­programm als Bestandteil des Städte­bauförderungs­programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wurden im Jahr 2025 Zuwendungs­bescheide für drei Gesamt­maßnahmen zur Förderung des Rückbaus leerstehender Wohnungen erteilt.

Im Jahr 2025 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen von EFRE-Programmen gezielt in Forschung und Innovation investiert. Über das Exzellenz­forschungs­programm (EXF) wurden 45 anwendungs­orientierte Forschungs­projekte mit rund 27,4 Mio. EUR gefördert, während über das Programm Wissenschaftliche Geräte (WIG) 69 Vorhaben an Hochschulen und Forschungs­einrichtungen mit knapp 11,9 Mio. EUR unterstützt wurden. Ziel ist der nachhaltige Ausbau leistungs­fähiger Forschungs­strukturen und die Stärkung der Innovations­kraft der regionalen Wirtschaft.

Der Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg dient der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesell­schaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. In 2025 wurden insgesamt 374 neue Projekt­skizzen in die Bearbeitung aufgenommen. Hierfür konnten 324 Zuwendungs­bescheide mit einem Gesamt­volumen von rund 4 Mio. EUR gegenüber Gemeinden, Vereinen, Unternehmen und privaten Initiativen erlassen werden.

Der Förder­bereich Wohnen ist neben seiner originären Tätigkeit mit der Bearbeitung von Sonder­aufgaben betraut. Hierzu zählen die Krisen­hilfen, die zur Zeit der Corona-Pandemie oder in der Phase der Energie­verknappung und -verteuerung ausgereicht wurden. Hier gilt es, nahezu 60.000 Einzelfälle mit einer bewilligten Summe von rd. 1,6 Mrd. EUR zum Abschluss zu bringen.


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Wir danken der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Wertschätzung unserer Arbeit sowie für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Auch im Förderjahr 2025 haben wir uns den veränderten Rahmenbedingungen gestellt und unsere Arbeit entsprechend weiterentwickelt. Für das Engagement und die verlässliche Arbeit möchten wir allen Mitarbeitenden des LFI M-V ausdrücklich danken.

Geschäfts­leitung

Robert Fankhauser

Telefon: 0385 6363-1204

E-Mail senden
Robert Fankhauser - Geschäftsleitung LFI M-V

Geschäfts­leitung

Karsten Hohensee

Telefon: 0385 6363-1201

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Karsten Hohensee - Geschäftsleitung LFI M-V
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