Die Förderung von Sportstätten in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) trägt zur Verbesserung der Grundversorgung mit Sportstätten für den Vereins- und Schulsport in ländlich geprägten Gemeinden bei. In der im Jahr 2025 abgeschlossenen Förderperiode wurden 76 kommunale Sportstätten mit 20,8 Mio. EUR und 123 vereinseigene Sportstätten mit 13,4 Mio. EUR unterstützt. Die EU-Mittel wurden überwiegend für Neubau-, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt.
Im Rahmen der angelaufenen ELER-Förderperiode gingen im Jahr 2025 47 Anträge auf Sportstättenförderung digital ein. Insgesamt stehen in der Förderperiode bis 2027 21,5 Mio. EUR zur Verfügung.
Ergänzend zur Sportförderung mit EU-Mitteln wurden aus Landesmitteln für bauliche Investitionen, Sportereignisse, Aufwendungen der Sportler sowie besondere Sportförderungen 14,5 Mio. EUR gebunden.
Mit dem Neubau der multifunktionalen Radsporthalle am Bundesstützpunkt in Schwerin wurde begonnen. Im Jahr 2025 konnten die Stützpfähle gestellt und der Rohbau für den Sozialtrakt fertiggestellt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2025 7,8 Mio. EUR aus Bundes- und Landesmitteln ausgezahlt. Es entsteht eine multifunktionale Radsporthalle mit Radsportbahn, Funktions- und Trainingsräumen sowie ein Spielfeld, das für Handball, Volleyball und Freizeitsport zur Verfügung stehen wird.
Die Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachtung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien dient der Unterstützung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung in kleinstädtisch geprägten Gemeinden aus Fördermitteln des ELER. Durch die Zuwendungen konnten bis zum Abschluss der Förderperiode in 2025 mit 89 Mio. EUR 75 Fördervorhaben von Gemeinden und gemeinnützigen Körperschaften unterstützt werden. Die Förderschwerpunkte lagen insbesondere in der Rekultivierung von Deponien sowie in der Sanierung und dem Neubau von öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kitas und Straßen.
Die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und jeweils der beteiligten Kommune.
Im Jahr 2025 wurden für 46 Vorhaben durch die Städtebauförderprogramme „Lebendige Zentren", „Sozialer Zusammenhalt", „Wachstum und nachhaltige Entwicklung" sowie das landeseigene Programm Finanzhilfen in Höhe von rund 28,5 Mio. EUR jeweils von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen diese Finanzhilfen um weitere rund 28 Mio. EUR. Ein Großteil der Mittel fließt in Schulbauprojekte. Des Weiteren werden die Mittel überwiegend für Straßen, Gehwege, Plätze, Radwege sowie für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Kitas, Horte und Kultureinrichtungen eingesetzt. Zudem erfolgen Förderungen für private Baumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände sowie für Rückbauprojekte.
Nahezu 73 Mio. EUR Finanzhilfen wurden vor einigen Jahren für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur unter Pandemiebedingungen zur Verfügung gestellt. Von den 73 in die Förderung aufgenommenen, teils aufwendigen Investitionsvorhaben konnten bis zum diesjährigen Jahresabschluss mehr als 75 Prozent baulich abgeschlossen werden. Der Abschluss der restlichen Vorhaben ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Von den im Programm Kommunalinvestitionsförderung für die Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen in Höhe von 75 Mio. EUR konnten für bereits fertiggestellte und noch in der Umsetzung befindliche Projekte zwischenzeitlich mehr als 57 Mio. EUR an die berechtigten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden.
Rein aus Landesmitteln wurden nach Durchführung eines Auswahlverfahrens für 11 Schulstandorte Zuwendungen in Höhe von insgesamt 39,5 Mio. EUR bewilligt. Bis einschließlich 2025 konnten für bereits getätigte Investitionen mehr als 11 Mio. EUR an die Träger der Schulen ausgereicht werden. Damit wird die Schulinfrastruktur nachhaltig gestärkt.
Ebenso stehen für die Mittel- und Oberzentren Mecklenburg-Vorpommerns bis 2027 Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation (Abbau von innerstädtischen Disparitäten und Aufwertung der Stadt- und Ortszentren) sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt 113 Mio. EUR zur Verfügung. In diesem Investitionsprogramm wurden bisher 20 Anträge mit einem Mittelvolumen von rund 66,3 Mio. EUR teilweise digital eingereicht. Davon wurden die ersten fünf Projekte (20,2 Mio. EUR) im Jahr 2025 bewilligt.
Im Rahmen des auslaufenden ELER-Programms Schlösser und Parks wurden für 16 Vorhaben Auszahlungen veranlasst und zum Teil Verwendungsnachweise geprüft. Die verbleibenden Verwendungsnachweise werden Anfang 2026 fristgerecht abgeschlossen. Insgesamt wurden bisher in diesem Förderprogramm rund 63 Mio. EUR für den Schutz und die Erhaltung des Kulturerbes in Mecklenburg-Vorpommern investiert.
In der anlaufenden Förderperiode des ELER-Programms Schlösser und Parks werden digital bis zu 5 Anträge erwartet. Bei den Vorhaben handelt es sich überwiegend um Zuweisungen für landeseigene Schlösser. Das Mittelvolumen bis 2027 beträgt insgesamt 30 Mio. EUR.
Auch im Jahr 2025 wurden im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kostenintensive Hochbau- und Wasserbauprojekte im Rahmen der sogenannten baufachlichen Prüfung begutachtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Angemessenheit der Kosten, die Wirtschaftlichkeit sowie die Zweckmäßigkeit der Investitionen.
Das vom Bund im Jahr 2020 aufgelegte Sonderprogramm „Stadt und Land“ für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wurde in diesem Jahr in den Klima- und Transformationsfonds integriert. Dadurch profitiert Mecklenburg-Vorpommern von einer Aufstockung der Mittel in Höhe von knapp 28 Mio. EUR. Im Landesförderinstitut konnten sämtliche bis einschließlich 2025 für Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 49 Mio. EUR in mehr als 100 Radinfrastrukturprojekten gebunden und ausgezahlt werden. Zweidrittel der kommunalen Projekte, wie beispielsweise der Neubau oder Ausbau von Radwegen, wurden bereits baulich abgeschlossen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Pflicht zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes abgeschafft.
Die Beiträge stellten für viele Grundstückseigentümer eine erhebliche finanzielle Belastung dar und die Erhebung war für Kommunen mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Für Straßenbauprojekte, die in den Jahren 2018 oder 2019 begonnen wurden, können Kommunen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eine Erstattung des Beitragsausfalls beantragen. Seit dem Wegfall der Beitragspflicht sind 392 Anträge auf Erstattung eingegangen und bearbeitet worden. Insgesamt wurden bisher rund 46 Mio. EUR als Kompensation für den Wegfall der Beitragspflicht an die Kommunen ausgereicht. Für Maßnahmen ab dem Jahr 2020 erfolgt die Kompensation durch eine pauschale Mittelzuweisung an die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich.