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Allgemeine Informationen

Wo finde ich das Förder­portal?

Das Förder­portal des Landes­förder­instituts Mecklenburg-Vorpommern erreichen Sie unter folgendem Link:

Zum Förderportal

Darüber hinaus ist das Förder­portal jederzeit über den Footer der LFI-Website erreichbar.

Kann ich meinen Antrag jetzt nur noch über das Förderportal stellen?

Mit Bereitstellung des elektronischen Verfahrens ist für die Antrag­stellung das Förderportal des Landesförderinstituts M-V zu verwenden. Die für die Antrag­stellung notwendigen Unterlagen und Nachweise sind über dieses Portal hochzuladen.
Die Antragstellung in Schriftform ist in Ausnahmefällen weiterhin möglich, sofern dies erforderlich ist

Welche Anträge kann ich online stellen, welche nicht? 

Aktuell können Anträge für folgende Förderprogramme digital über das Förderportal eingereicht werden:

  • Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Radwegebau
  • Messen und Ausstellungen
  • Fischereiabgabe

Weitere Förderprogramme werden schrittweise in das Förderportal integriert.

Wie melde ich mich im Förderportal an? Welche Zugangsdaten benötige ich?

Die Anmeldung erfolgt über die bundesweiten Identitätsdienste.

Für Privatpersonen:

  • Anmeldung über die BundID
  • Nutzung mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat möglich

Hilfreiche Informationen | BundID

Für Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Kommunen:

  • Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“
  • Nutzung mit ELSTER-Zertifikat

Hilfreiche Informationen | Mein Unternehmenskonto

Wie werde ich über den Bearbeitungsstand meines Antrags informiert? 

Der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Antrags ist jederzeit im Förderportal einsehbar. Sobald neue Informationen, Dokumente oder Bescheide vorliegen, erhalten Sie zusätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail.
Dies gilt nur, wenn der Antrag über das Förderportal gestellt wurde. Bei auf anderen Wegen gestelltem Antrag erfolgt die Kommunikation weiterhin analog über den Postweg. 

Erhalte ich meinen Bescheid über das Förderportal? 

Ja. Wenn Ihr Antrag über das Förderportal gestellt wurde, werden Bescheide, Nachrichten und weitere Dokumente direkt dort bereitgestellt.

Über neue Dokumente werden Sie per E-Mail informiert.

Wichtig: Bei Anträgen, die außerhalb des Förderportals eingereicht wurden, erfolgt die Kommunikation weiterhin auf dem bisherigen Weg (z. B. per Post).

Ich habe schon einen Antrag auf anderem Wege gestellt. Muss ich nun ins Förderportal wechseln? 

Nein. Bereits laufende Antragsverfahren werden auf dem ursprünglich gewählten Weg weiterbearbeitet.

Ein Wechsel in das Förderportal während eines laufenden Verfahrens ist nicht möglich.

Sind meine Daten im Förderportal sicher?

Ja. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen und den Nutzungsbedingungen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 

Wer hilft bei technischen Problemen?

unsere Service-Hotline steht Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 15:30 Uhr gerne zur Verfügung.

0385 6363-8338

Oder senden Sie uns eine E-Mail.

Wer hilft bei fachlichen Fragen zu meinem Antrag?

Für fachliche Fragen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen des jeweiligen Förderprogramms zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden direkt im Förderportal angezeigt.

Bedienhinweise Förderportal

Wozu dient das Förderportal?

Über das Förder­portal werden alle wichtigen Schritte im Förder­verfahren digital abgewickelt. Dazu gehören:

  • Antragstellung
  • Mittelabrufe, einschließlich Beleglisten
  • die EInreichung von Verwendungsnachweisen
  • die Kommunikation im Förderverfahren

Wie erfolgt die Kommunikation im Förderportal?

Nach der Antrag­stellung werden wichtige Informationen und Dokumente direkt über das Förder­portal bereitgestellt. Bitte prüfen Sie regel­mäßig Ihre Nachrichten und Dokumente im Portal.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt direkt im Förderportal. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

Muss ich alle Felder ausfüllen?

Nein. Pflichtfelder und verpflichtende Dokumente sind mit einem roten Stern (*) gekennzeichnet. Alle anderen Angaben sind optional.

Kann ich meinen Antrag zwischenspeichern?

Ja. Sie können Ihre Eingaben jederzeit speichern und die Bearbeitung später fortsetzen. Nutzen SIe dafür den Button "Speichern & Zurück" oder das Menü unten rechts.

Wie kann ich prüfen, ob meine Angaben vollständig sind?

Nutzen Sie die Funktion „Prüfen“. Sie finden diese oben im Antrag oder im Menü unten rechts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben werden Ihnen hervorgehoben in orange angezeigt.

Wie kann ich meinen Antrag absenden?

Ein Antrag kann erst eingereicht werden, wenn alle Pflichtangaben ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden. Dann können Sie den Antrag über den Button unten rechts einreichen.

Nach erfolgreicher Einreichung:

  • erhalten Sie eine Bestätigung auf dem Bildschirm,
  • bekommen Sie eine Bestätigungs-E-Mail und
  • der Status Ihres Antrags wird im Förderportal auf „Eingereicht“ gesetzt.

Kann ich den Antrag noch bearbeiten, wenn ich ihn abgeschickt habe? 

Nein. Nach der Einreichung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Falls Anpassungen erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Kann ich Unterlagen direkt über das Förderportal nachreichen, wenn der Antrag abgeschickt ist? 

Nein. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden oder nachgereicht werden müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Ich bin ein Verein, Stiftung oder eine Kommune. Welche Antragsart wähle ich? 

Wenn Sie keine natürliche Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, wählen Sie hier bitte "Organisation" aus.

Welche Antragsart gilt für Kirchen?

Kirchen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt.
Als gesetzliche Vertretung ist anzugeben:

  • bei katholischen Kirchen: der Vorstand (natürliche Person, z.B. Name eines Vorstandsmitglied oder Vorsitzenden)
  • bei evangelischen Kirchen: die Pfarrvertretung (Pfarrer oder Pfarrerin).

Welchen Wirtschaftszweig muss ich angeben?

Beginnen Sie mit der Eingabe im Freitextfeld. Während der Eingabe werden passende Vorschläge angezeigt, aus denen Sie auswählen können.

Welche Steuernummer muss im Feld „betriebliche Steuernummer“ angegeben werden?

Für die elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden über ELSTER wird eine bundeseinheitliche 13-stellige Steuernummer verwendet. Diese unterscheidet sich von der herkömmlichen Darstellung der Steuernummer, wie sie häufig auf Steuerbescheiden angegeben ist.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Steuernummer üblicherweise im Format FFF/BBB/UUUUP dargestellt. Für ELSTER muss diese Steuernummer jedoch in das bundeseinheitliche Format 4FFF0BBBUUUUP umgewandelt werden.

Dabei gilt:

  • Die ersten vier Stellen bilden die Bundesfinanzamtsnummer.
  • An fünfter Stelle steht immer eine 0.
  • Anschließend folgen die Ziffern der lokalen Steuernummer.
  • Schrägstriche („/“) und Leerzeichen dürfen bei der Eingabe nicht verwendet werden.
  • Falls erforderlich, werden fehlende Stellen mit Nullen aufgefüllt, damit insgesamt 13 Ziffern erreicht werden.

Beispiel:

Lokale Steuernummer (Mecklenburg-Vorpommern):
123/456/78901

ELSTER-Steuernummer:
4123045678901

Bitte achten Sie darauf, bei der Eingabe ausschließlich die 13 Ziffern ohne Trennzeichen oder Leerzeichen anzugeben.

Was bedeuten die einzelnen Bestandteile der Steuernummer?

Bei der Darstellung der Steuernummer werden folgende Kennzeichnungen verwendet:

  • F = Ziffer der Finanzamtsnummer
  • B = Ziffer der Bezirksnummer
  • U = Ziffer der persönlichen Unterscheidungsnummer
  • P = Prüfziffer

Wenn Sie unsicher sind, welche ELSTER-Steuernummer für Ihr Unternehmen zu verwenden ist, finden Sie die zugrunde liegende Steuernummer auf Ihren Steuerunterlagen oder Bescheiden des Finanzamts.

Welche Dateien können hochgeladen werden? 

Es können ausschließlich PDF-Dateien mit einer maximalen Dateigröße von 20 MB hochgeladen werden. 

Kann ich mehrere Dokumente für eine Unterlage hochladen? 

Nein. Für jede geforderte Unterlage kann jeweils nur ein PDF-Dokument hochgeladen werden. Falls mehrere Dokumente erforderlich sind, fassen Sie diese bitte vorab zu einer PDF-Datei zusammen.

Wie funktioniert der Dateiupload?

  1. Wählen Sie die gewünschte PDF-Datei aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau.
  3. Klicken Sie anschließend auf „Hochladen“.
  4. Ist der Upload erfolgreich, wird der Status grün angezeigt.

Was bedeuten die drei Striche unten rechts? 

Dieses Symbol öffnet das Menü. 

Dort können Sie:

  • Ihren Antrag prüfen,
  • den aktuellen Stand speichern,
  • die Bearbeitung später fortsetzen und
  • den Antrag für Ihre Unterlagen als PDF herunterladen.

Was bedeutet "zu lesen bis" bei einem Dokument? 

Dieses Datum zeigt an, bis wann ein Dokument gelesen werden sollte. Wird das Dokument bis dahin nicht geöffnet, erhalten Sie eine weitere Erinnerungs-E-Mail.

Ich möchte als Start Up einen Antrag auf Messeförderung stellen. Meine Ausgaben belaufen sich aber unter der Pauschalgrenze von 2.000 EUR.

Bei der Angabe der Finanzierungsbausteine ist bei den Ausgaben pauschal 2.000 EUR anzugeben,
sollten die tatsächlichen Ausgaben unter 2.000 EUR liegen.

Ich muss verpflichtend einen Projektstandort angeben. Was, wenn dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt ist?

Bitte tragen Sie in diesem Falle „unbekannt“ oder den Standort der Organisation ein.

Ich möchte einen Antrag im Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg stellen und muss hierzu eine Vorantragsnummer angeben. Wo finde ich diese?

Die Vorantragsnummer ist das Ihnen im Zusageschreiben mitgeteilte Aktenzeichen, jedoch ohne den Präfix „VF-“,
sondern ausschließlich die darauffolgende Nummernfolge.

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